Ratgeber Finanzen Bürgergeld und Stromkosten: Darauf sollten Sie achten
Strom ist teuer und kann zu unerwünschten Kosten führen. Doch Sie können auch beim Bezug von Bürgergeld Vorsorge treffen, die sich auszahlt.
Der Regelsatz beim Bürgergeld beträgt 502 Euro für Alleinstehende. Anders als bei den Heizkosten werden die Stromkosten nicht extra bezahlt, sondern sind bereits mit einem Anteil von 8,84 Prozent im Regelsatz enthalten. Der Stromkostenanteil beziffert sich daher auf 42,55 Euro pro Monat. Wenn Sie mehr als diesen Betrag pro Monat an Strom zahlen müssen, kann das finanziell zu einem Problem werden.
In diesem Fall ist es hilfreich zu wissen, wie Sie einen Ausgleich dieser Mehrkosten bei Ihrem Amt beantragen können.
Hausinstallation und Antrag überprüfen
Im Bürgergeldantrag wird danach gefragt, ob es einen Mehrbedarf an Strom gibt, etwa durch Heizen oder Warmwasseraufbereitung. Prüfen Sie daher Ihre Hausinstallationen, ob Strom für einen Boiler oder Durchlauferhitzer verwendet wird oder ob auf irgendeine Art elektrisch geheizt wird. Ist das der Fall, sollte dies auch im Bürgergeldantrag vermerkt sein. Dann erhalten Sie einen finanziellen Ausgleich für den Mehrbedarf.
Nutzen Sie keinen Strom zum Heizen, haben aber dennoch einen Mehrbedarf, können Sie auch anderweitig mehr Bürgergeld erhalten.
Mehrbedarf als Härtefall anmelden
Wenn Sie monatlich mehr als 20 Euro über dem Stromanteil des Regelsatzes bezahlen, können Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Härtefallmehrbedarf stellen. Bei Alleinstehenden müssen die monatlichen Stromkosten demnach über 62,55 Euro liegen. Doch Vorsicht: Das Jobcenter prüft jeden Einzelfall und ist nicht generell verpflichtet, einen Stromkostenzuschuss zu gewähren.
Nachzahlung als einmaligen Bedarf anmelden
Haben Sie keine der obigen Regelungen in Anspruch genommen und höhere Stromkosten, als im letzen Jahr, können Sie auch beim Jobcenter vorstellig werden und versuchen, die Stromnachzahlung als einmaligen Bedarf zu beantragen. Aber auch hier erfolgt wieder eine Einzelfallprüfung und das Jobcenter ist nicht verpflichtet, dem nachzukommen. Eventuell kann die Begleichung der Nachzahlung als Darlehen erfolgen.
Erfolgt eine Ablehnung Ihres Antrags seitens des Jobcenters oder sind Sie mit einer Darlehensgewährung als Alternative nicht einverstanden, können Sie selbstverständlich Widerspruch einlegen und notfalls im Klageverfahren eine Klärung über das Gericht erlangen. Hierbei ist es ratsam, einen Anwalt zu beauftragen.
Vorbeugende Maßnahmen vor hohen Stromkosten
Damit es im besten Fall gar nicht erst zu hohen Mehrkosten durch den Stromverbrauch kommt, sollten Sie versuchen, vorzubeugen. Was dabei helfen kann:
- Energiekostenmessgerät für Steckdose ausleihen/kaufen
- Strombedarf aller Geräte überprüfen
- unnötige Geräte nicht im Stand-by-Modus laufen lassen
- ausschaltbare Zwischensteckdosen verwenden
- Guthabenzähler beim Stromanbieter beantragen
- Balkonkraftwerk zur Stromreduktion installieren
- bei Neukauf Stromspargeräte bevorzugen
- alte Stromfresser durch sparsame Geräte ersetzen
- LED-Leuchtmittel benutzen
- monatlich Stromzähler ablesen und Stromnutzung anpassen
Der Umgang mit Guthaben
Falls Sie sparsam waren und am Jahresende bei der Stromrechnung ein Guthaben erhalten, können Sie sich freuen. Sie dürfen das Geld komplett behalten, denn es wird bei der Berechnung des Bürgergelds nicht als Einkommen angesehen.
- buerger-geld.org: "Stromkosten beim Bürgergeld" (Stand: 06.06.2023)
- Eigene Recherche