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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Staatlich gefördert Riester-Rente: So sichern Sie sich die Zulagen
Die Riester-Rente lohnt sich vor allem, wenn Sie viele Zulagen erhalten können. Worauf Sie genau Anspruch haben und wie Sie den Zuschuss beantragen.
Die Riester-Rente zählt zu den am weitesten verbreiteten Produkten der privaten Altersvorsorge. Der Staat gewährt Ihnen dabei entweder Zulagen oder einen Steuervorteil. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie allerdings eine ausreichend hohe Summe in Ihren Riester-Vertrag einzahlen.
Wir zeigen, wie viel Geld das bei Ihnen sein muss, auf welche Arten von Zulagen Sie Anspruch haben und wie Sie diese beantragen.
Wie funktioniert die Riester-Zulage?
Um Anspruch auf die Riester-Zulage (Grundzulage) zu haben, müssen Sie jedes Jahr 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, maximal 2.100 Euro. Dann erhalten Sie vom Staat die volle jährliche Grundzulage von 175 Euro pro Person.
Bei Arbeitnehmern ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen gleichzusetzen mit dem Bruttojahresgehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wo diese Grenze aktuell liegt, lesen Sie hier.
Wichtig zu wissen: Die Zulagen führen dazu, dass der Anteil, den Sie selbst in den Riester-Vertrag einzahlen müssen, sinkt. Die oben genannten 4 Prozent setzen sich also aus dem Eigenbeitrag, den Sie ansparen, und der staatlichen Förderung in Form von Zulagen zusammen.
Rechenbeispiel
Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung: Nehmen wir an, Sie haben im Vorjahr 30.000 Euro brutto verdient. Dann benötigen Sie im Jahr einen Anlagebetrag von 1.200 Euro (4 Prozent von 30.000 Euro = 1.200 Euro). Da der Staat 175 Euro zuschießt, reduziert sich Ihr Eigenanteil auf 1.025 Euro.
Steigt Ihr Einkommen im folgenden Jahr, müssen Sie Ihren Eigenbetrag anpassen, um keine Förderung einzubüßen. Verdienen Sie dann beispielsweise 40.000 Euro brutto im Jahr, wären 1.425 Euro nötig, die Sie selbst einzahlen.
Welche weitere Art von Zulage gibt es?
Haben Sie Kinder, können Sie neben der Grundzulage von der Kinderzulage profitieren. Dabei gilt: Für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, beträgt sie 185 Euro; für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, 300 Euro pro Jahr.
Wie die Grundzulage reduziert auch die Kinderzulage Ihren Eigenanteil. Nehmen wir also wie im Beispiel oben wieder an, dass Sie im Vorjahr 30.000 Euro brutto verdient haben. Außerdem haben Sie ein Kind, das 2011 geboren wurde. Dann erhalten Sie neben den 175 Euro Grundzulage noch 300 Euro Kinderzulage, wodurch Ihr Mindesteigenbeitrag von 1.200 Euro auf nur noch 725 Euro sinkt.
Anspruch auf die Kinderzulage haben Sie, solange Sie Kindergeld erhalten. Macht Ihr Kind eine Ausbildung oder studiert es, erhalten Sie die Zulage bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Achtung: Die Kinderzulage gibt es nur für einen Elternteil – das gilt auch, wenn beide Ehe- oder eingetragene Lebenspartner rentenversicherungspflichtig sind.
Sind Sie verheiratet und leben nicht dauerhaft voneinander getrennt, erhält automatisch die Mutter die Kinderzulage. Das können Sie auf Antrag aber ändern. Lesen Sie hier mehr dazu, wie die Kinderzulage funktioniert.
Wie beantrage ich die Riester-Zulagen?
Ihr Riester-Anbieter schickt Ihnen in der Regel jedes Jahr alle Anträge und Formulare, die für die Zulagen nötig sind. Oft finden Sie diese auch auf der Webseite des Anbieters zum Download. Sollte das nicht der Fall sein, kontaktieren Sie ihn direkt. Im Antrag geben Sie unter anderem an, wie viel Sie verdienen, wie viele Kinder Sie haben und ob Sie verheiratet sind.
Am bequemsten ist es, wenn Sie bei Ihrem Riester-Anbieter eine sogenannte Dauerzulage beantragen. Dann brauchen Sie nicht jedes Jahr einen neuen Förderantrag auszufüllen. Stellen Sie Ihrem Riester-Anbieter dafür eine Vollmacht aus. Diese können Sie direkt bei Vertragsabschluss ausfüllen oder im Nachhinein bei Ihrem Anbieter anfordern.
Erhöht sich allerdings Ihr Einkommen, kann es sein, dass Sie den Antrag auf Dauerzulage ändern sollten, weil sich Ihr nötiger Eigenbeitrag erhöht. Das gilt nicht, wenn Sie inklusive Grundzulage bereits die Höchstgrenze von 2.100 Euro erreicht haben. Auch eine Heirat, Scheidung und Nachwuchs müssen Sie Ihrem Riester-Anbieter mitteilen.
Riester-Zulage: Was gilt bei der Steuer?
In der Einkommensteuererklärung können Sie den gesamten Anlagebetrag von maximal 2.100 Euro als Sonderausgeben absetzen. Der dadurch entstehende Steuervorteil wird allerdings mit den Zulagen verrechnet. Sie bekommen also nur den Anteil des Steuervorteils, der nach Abzug aller staatlichen Zulagen übrig bleibt. Lesen Sie hier, wie Sie die Riester-Rente in der Steuererklärung richtig angeben.
- riester.deutsche-rentenversicherung.de: "Riester-Rechner"
- finanztip.de: "Riester-Rente: So viel Förderung bekommst Du vom Staat"