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Riester-Rente und Steuererklärung: Das sollten Sie wissen


Private Altersvorsorge
Riester-Rente: So füllen Sie die Steuererklärung richtig aus

t-online, Ines Richter

04.01.2024Lesedauer: 2 Min.
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Machen Sie bereits in der Ansparphase zur Riester-Rente die richtigen Angaben in der Steuererklärung. (Quelle: IMAGO/Mareen Fischinger/imago-images-bilder)
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Mit einem Riester-Vertrag profitieren Sie von jährlichen staatlichen Zulagen. Wo muss die Riester-Rente in der Steuererklärung angegeben werden?

Für die Riester-Rente können Sie in jedem Jahr die Beiträge und Zulagen steuerlich absetzen. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Steuervorteil, der von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz und der Höhe Ihrer jährlichen Einzahlungen in den Riester-Vertrag abhängt. Es gilt die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge in der Ansparphase steuerlich absetzbar sind, Sie aber in der Auszahlphase Einkommensteuer zahlen.

Versteuerung der Riester-Rente

Wenn Sie sich Ihre Riester-Rente im Alter auszahlen lassen, wird eine Steuer fällig, die sich nach dem zu versteuernden Einkommen richtet. Im Alter ist Ihr persönlicher Steuersatz in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens. Daher müssen Sie die Rente während der Auszahlung versteuern, während Sie in der Ansparphase Steuern sparen.

Riester-Rente in der Steuererklärung angeben

Um in der Ansparphase von Steuervorteilen bei der Riester-Rente zu profitieren, füllen Sie bei Ihrer Steuererklärung die Anlage AV aus. Dabei gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Zeile 8: alle geleisteten Altersvorsorgebeiträge eintragen
  • Zeile 9: Anbieterinformationen für die Riester-Rente vermerken
  • Zeile 10: staatliche Zulagen angeben, die Sie unmittelbar erhalten
  • Zeile 14: Zulagen eintragen, die Ihnen nur mittelbar gewährt werden
  • Zeilen 21 und 22: nur ausfüllen, wenn Sie Kinderzulagen erhalten

Tragen Sie bei Ihrer Steuererklärung die Anbieternummer Ihres Riester-Vertrages ein.

Was Sie steuerlich absetzen können

Als Altersvorsorge können Sie für die Riester-Rente jährlich vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens in der Steuererklärung angeben. Dieser Betrag ist auf 2.100 Euro im Jahr gedeckelt. Bei Ehepaaren, die gemeinsam veranlagt werden, gilt ein Betrag von maximal 4.200 Euro im Jahr.

In diesem Betrag sind die staatlichen Zulagen bereits enthalten. Welche staatlichen Zulagen Sie erhalten und wie hoch sie sind, hängt von Ihrem Riester-Vertrag ab. Bei einem niedrigen Einkommen müssen Sie mindestens 60 Euro jährlich in den Riester-Vertrag einzahlen, die Sie in der Steuererklärung angeben können.

Günstigerprüfung durch das Finanzamt

In der Steuererklärung geben Sie sowohl Ihre eigenen Beiträge als auch die Zulagen an, damit das Finanzamt eine Günstigerprüfung durchführen kann. Der Fiskus prüft, ob die Zulagen oder die Steuerersparnis für Sie günstiger sind. So wird eine doppelte Vergünstigung vermieden. Die Finanzbehörde subtrahiert Ihre Riester-Einzahlungen von Ihrem Einkommen. Die erhaltenen Zulagen zieht sie von der eingesparten Steuer ab.

Die staatlichen Zulagen sind für Sie günstiger, wenn die Steuerersparnis geringer ist. Übersteigt die Steuerersparnis die Zulagen, müssen Sie weniger Steuern zahlen. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, reduziert das Finanzamt die Steuerersparnis um die Zulagen.

Verwendete Quellen
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