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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Sanierungsmaßnahmen Rentner bekommen ab 2024 Geld für ihre neue Heizung
Eine neue Heizung können sich vor allem Ältere mit einer kleinen Rente kaum leisten. Ab 2024 gibt es für sie jedoch eine finanzielle Unterstützung.
Am 1. Januar 2024 tritt die überarbeitete Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – in Kraft. Es sieht unter anderem vor, dass bestimmte Heizungen nicht mehr neu eingebaut werden dürfen oder bis zu einem bestimmten Stichtag ausgetauscht werden müssen (alle Einzelheiten dazu finden Sie in diesem Text hier).
Für Rentner kann das eine hohe finanzielle Belastung bedeuten. Darauf weist der Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Er rät: "Immobilienbesitzer können für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen ihr Riester-Erspartes einsetzen."
Konkret bedeutet das, dass Besitzer einer selbst genutzten Wohnimmobilie ab dem 1. Januar 2024 die Möglichkeit haben, ihr Guthaben aus Riester-Verträgen für den Einbau einer Wärmepumpe zu nutzen, so der Bund.
So erhalten Sie die Zuschüsse
Um die Zuschüsse für die neue Heizung zu erhalten, muss der Fachbetrieb, der die Maßnahme durchführt, bestätigen, dass es sich dabei "um eine energetische Sanierung im Sinne des Einkommensteuergesetzes gemäß dem § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) handelt." Darunter fallen beispielsweise Maßnahmen wie die "Erneuerung der Heizungsanlage", aber auch die "Wärmedämmung von Wänden" oder die "Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind".
Anschließend muss der Renten-Zuschuss, der in Form eines Riester-Guthabens ausgezahlt wird, bei der Zentralen Zulagenstelle für Alterssicherung (ZfA) beantragt werden. Die ZfA ist Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Die Zuschüsse liegen je nach Maßnahme und Riester-Guthaben bei etwa 6.000 Euro.
Was ist Wohn-Riester?
Wohn-Riester ist die klassische Riester-Rentenversicherung. Doch statt die Zusatzrente Stück für Stück ausgezahlt zu bekommen, können sich Rentner damit auch ihr Eigenheim finanzieren. Wohn-Riester wird offiziell Eigenheimrente genannt und kann grundsätzlich von jedem Förderberechtigten genutzt werden. Mehr über Wohn-Riester sowie die Vor- und Nachteile haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengefasst.
Für wen lohnt sich Wohn-Riester?
Förderberechtigte, die ihre eigene Wohnimmobilie finanzieren wollen, können von Wohn-Riester profitieren.
- gesetze-im-internet.de "§ 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden"
- deutsche-rentenversicherung.de "Mit Wohn-Riester ab 2024 die Heizung sanieren"
- riester.deutsche-rentenversicherung.de "Wohn-Riester für Ihr Eigenheim"