Rentenfrage Kann die Zahlung der Grundrente vererbt werden?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Ist eine eventuelle Zahlung der Grundrente vererbbar?
Ja, das ist möglich. Zahlungen aus der Grundrente können vererbt werden. "Diese Sonderregel greift, wenn eine Rentnerin oder ein Rentner stirbt, bevor ein Grundrentenbescheid erteilt wurde", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund zu t-online. "In diesem Fall bleibt der Anspruch auf die Nachzahlung bestehen."
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Erben müssen Grundrente formlos beantragen
Zunächst einmal schaut die Rentenversicherung aber, ob es noch einen hinterbliebenen Ehepartner gibt, so Manthey. "Wenn die Rentenversicherung weiß, wer die Witwe oder der Witwer ist, bekommt diese oder dieser die Nachzahlung überwiesen." Der Anspruch werde auch bei einer Hinterbliebenenrente geprüft. Mehr zur Witwenrente lesen Sie hier.
"Wenn es keinen Ehepartner gibt, haben die Erben Anspruch auf den Grundrentenzuschlag." Der Rentenversicherung seien diese "aber grundsätzlich nicht bekannt", so Manthey weiter.
Für die Erben heißt das dementsprechend: Sie müssen die Auszahlung der Grundrente formlos beantragen, ein Schreiben an die DRV sollte also ausreichen. Diesem müssen Sie jedoch einen Erbschein beilegen. Lesen Sie hier, wie Sie einen Erbschein beantragen können und was Sie das kostet.
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Dirk Manthey