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Digitale Rentenübersicht: Wie kann ich sehen, wie viel Rente ich bekomme?


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Ansprüche auf einen Klick
Service der Rentenversicherung macht vieles leichter


Aktualisiert am 01.06.2024Lesedauer: 3 Min.
Post von der Rentenversicherung (Symbolbild): Künftig sollen alle Informationen zur Rente online gebündelt sein.Vergrößern des Bildes
Post von der Rentenversicherung (Symbolbild): Künftig sollen alle Informationen zur Rente online gebündelt sein. (Quelle: Fotostand / K. Schmitt/imago-images-bilder)

Bürger erhalten jedes Jahr eine Renteninformation – per Brief. Inzwischen gibt es aber auch ein Onlineangebot: die digitale Rentenübersicht. Und die kann noch mehr.

Bislang läuft es noch so: Jahr für Jahr erhalten Bürger in Deutschland einen Brief von der Rentenversicherung – die Renteninformation. Sie zeigt Ihnen, welche Einnahmen aus der gesetzlichen Rente Sie im Alter erwarten können. Doch viele haben auch betrieblich oder privat vorgesorgt. Das macht die Sache unübersichtlich.

Die digitale Übersicht der Rentenversicherung soll helfen und Ihre Ansprüche aus allen drei Säulen der Altersvorsorge bündeln. t-online erklärt, wie Sie auf das Onlineportal zugreifen können und wo der Rentenübersicht Grenzen gesetzt sind.

Was ist die digitale Rentenübersicht?

"Die digitale Rentenübersicht ist ein Onlineportal, das Bürgerinnen und Bürgern helfen soll, den Stand ihrer individuellen Altersvorsorge-Situation besser zu kennen", heißt es auf der Seite der Zentralen Stelle für die digitale Rentenübersicht (ZfDR), die das Portal unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung entwickelt hat.

So sollen Sie auf einen Blick Klarheit darüber bekommen, ob das Geld im Alter reicht oder ob Sie versuchen sollten, mehr für Ihre Rente zu tun. Bisher gibt es verschiedene Träger für die jeweiligen Altersleistungen, die Sie separat über die Zwischenstände informieren.

Wo finde ich die digitale Rentenübersicht?

Die digitale Rentenübersicht finden sie unter rentenuebersicht.de.

Was umfasst die digitale Rentenübersicht?

Die Rentenübersicht zeigt Ihnen online Ihre Ansprüche in der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Konkret sind das:

  • Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
  • geförderte private Altersvorsorge (Riester-Renten, Rürup-Renten),
  • private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr sowie
  • Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.

Da die Rentenversicherung darauf angewiesen ist, dass sich die privaten Altersvorsorge-Anbieter beteiligen und ihre Daten zur Verfügung stellen, sind derzeit noch nicht alle Ansprüche zu sehen. Bis Ende 2024 sollen aber alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten im Portal angebunden sein. Informationen der Beamtenversorgung und von berufsständischen Versorgungswerken werden derzeit noch nicht erfasst.

Was sagen mir die dargestellten Werte?

Die digitale Rentenübersicht ist immer auf dem Stand der jüngsten Renten- und Standmitteilungen, die die Vorsorgeeinrichtungen übermittelt haben. Sie finden dort also beispielsweise Informationen dazu, wie viele Rentenpunkte Sie gesammelt haben, wie hoch Ihre prognostizierte Rente sein wird und was sich bei Ihrer Rente ändern wird.

Vergangene Standmitteilungen werden nicht gespeichert. Außerdem erfasst die Übersicht keine Steuern und Sozialabgaben. Wie hoch diese für Sie ausfallen, hängt unter anderem von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Lesen Sie hier, wann Sie auch als Rentner Steuern zahlen müssen.

Welche Ansprüche werden gar nicht berücksichtigt?

Vor allem bei der privaten Altersvorsorge weist die digitale Rentenübersicht Lücken auf. Schließlich sollen dort nur Ansprüche aus Versicherungen erfasst werden. Viele Bürger sorgen aber noch auf andere Art privat vor – etwa mit Kapitalanlagen wie ETF-, Aktien- und Fondssparplänen oder Festgeld. Auch Immobilienbesitz, der Ihnen womöglich Mieteinnahmen bringt, ist dort nicht zu finden.

Was die Rentenübersicht ebenfalls nicht leisten kann: Ihre Versorgungslücke im Alter aufzeigen. Denn dafür müsste Ihr persönlicher Finanzbedarf bekannt sein. Und der wiederum hängt von vielen Faktoren ab – beispielsweise Ihrer Wohnsituation und Ihrem Lebensstil. Lesen Sie hier, wie Sie Schritt für Schritt Ihre Rentenlücke selbst ermitteln und schließen.

Wie kann ich die Rentenübersicht nutzen?

Sie können das Rentenportal kostenlos von jedem gängigen Internetbrowser aus nutzen. Für die Authentifizierung benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder die eID-Karte für Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.

Bei allen Personalausweisen, die seit dem 15. Juli 2017 ausgegeben wurden, ist die Online-Ausweisfunktion automatisch enthalten. Allerdings müssen Sie sie erst freischalten, bevor Sie sie nutzen können. Falls Sie Ihre PIN nicht kennen oder nicht mehr zu Hand haben, können Sie Ihren Online-Ausweis in einem Bürgerbüro oder -amt kostenfrei aktivieren lassen und Ihre PIN neu setzen. Zuständige Behörden finden Sie beispielsweise unter servicesuche.bund.de.

Zusätzlich müssen Sie sich die zum elektronischen Ausweis gehörende "AusweisApp2" auf Ihr Smartphone laden und Ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) bereithalten. Damit werden Ihre Altersvorsorge-Ansprüche zugeordnet. Lesen Sie hier, wo Sie Ihre Steuer-ID finden.

Die Zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht prüft derzeit, ob sie noch weitere Möglichkeiten anbieten kann, damit sich Nutzer sicher im Portal anmelden können.

Ersetzt die Rentenübersicht die jährliche Renteninformation?

Nein. Das ist nicht geplant. Laut Imke Petersen, bei der Deutschen Rentenversicherung für das Projekt digitale Rentenübersicht zuständig, soll es die jährliche schriftliche Renteninformation auch weiterhin geben. Die digitale Übersicht sei ein zusätzliches Angebot, das die Bürger freiwillig nutzen könnten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • deutsche-rentenversicherung.de: "FAQ zur Digitalen Rentenübersicht"
  • rentenuebersicht.de: "Digitale Rentenübersicht"
  • Schriftliche Anfrage an die Deutsche Rentenversicherung Bund
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