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Witwenrente ab Juli 2024: Das sind die Neuerungen


Ab 1. Juli 2024
Das ändert sich bei der Witwenrente

Von dpa-tmn, cho

Aktualisiert am 03.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Ältere Frau rechnet: Die Witwenrente fällt ab Juli höher aus.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau rechnet: Die Witwenrente fällt ab Juli höher aus. (Quelle: Rockaa/getty-images-bilder)

Wer Witwenrente bezieht und gleichzeitig über eigenes Einkommen verfügt, dessen Rente wird unter Umständen gekürzt. Doch es gibt eine gute Nachricht.

Wenn ab Juli die Renten um 4,57 Prozent steigen, gilt das nicht nur für Bezieher einer Altersrente. Auch die Witwen- und Witwerrenten erhöhen sich in gleichem Maße. Doch das ist noch nicht die einzige Änderung. Zusätzlich wachsen die Freibeträge automatisch: Hinterbliebene dürfen dann mehr eigenes Einkommen haben, ohne dass ihnen die Witwen- und Witwerrente gekürzt wird.

"Bei der Witwenrente werden eigene Einkünfte angerechnet", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Damit kann der Rentenanspruch am Ende geringer ausfallen. Ab dem 1. Juli dürfen Witwen und Witwer 1.038,50 Euro netto pro Monat verdienen, ohne dass die Witwen- oder Witwerrente angetastet wird.

Bisher lag der Freibetrag bei 992,64 Euro. Für Hinterbliebene mit waisenrentenberechtigten Kindern erhöht sich der Freibetrag je Kind um 220,19 Euro. Einkünfte oberhalb des jeweiligen Freibetrags werden zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

  • Ein Beispiel: Eine Witwe, deren Sohn noch zur Schule geht, hat ein eigenes Einkommen von 1.600 Euro netto. Ihr Freibetrag von 1.258,69 Euro wird damit um 341,31 Euro überschritten. 40 Prozent davon sind 136,52 Euro. Dieser Betrag wird der Witwe auf ihre Witwenrente angerechnet, sprich: Die Rente fällt genau um diesen Betrag niedriger aus. Lesen Sie hier, welche Einkommensarten auf die Witwenrente angerechnet werden.

Zuschlag für bestimmte Witwenrentner

Eine weitere Neuerung: Für bestimmte Empfänger einer Witwen- oder Witwerrente gibt es ab Juli einen Rentenzuschlag. Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 4,5 Prozent.

Dieser Zuschlag wird allerdings nur gezahlt, wenn der verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezog und am Todestag nicht älter als 65 Jahre und acht Monate war.

Übrigens: Die Zuschläge gelten auch für Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrente anschließen. "Es muss dafür kein Antrag gestellt werden", sagt Daniela Karbe-Geßler. Zuschlagsberechtigte erhalten im Juli 2024 automatisch einen Bescheid. Darin werden die Höhe des Zuschlags und der Zeitraum der Zahlung mitgeteilt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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