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Muss man in Rente gehen? Was passiert, wenn Sie weiterarbeiten


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Eintrittsalter erreicht
Muss man in Rente gehen?


26.04.2024Lesedauer: 3 Min.
Ältere Arbeitnehmerin: Gibt es eine Pflicht, mit dem Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu gehen?Vergrößern des Bildes
Ältere Arbeitnehmerin: Gibt es eine Pflicht, mit dem Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu gehen? (Quelle: JLco - Julia Amaral/getty-images-bilder)
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Die meisten Menschen sehnen dem Ruhestand entgegen. Doch manch einer würde lieber weitermachen wie bisher. Ist das möglich?

Rente mit 68, 69, 70 – Forderungen wie diese werden immer wieder laut, mal aus der Politik, mal aus der Wirtschaft. In der Bevölkerung stoßen sie zum Großteil auf Ablehnung, würde ein höheres Renteneintrittsalter doch bedeuten, dass man länger arbeiten müsste. Doch genau das wünscht sich manch einer. Und stellt sich mitunter die Frage, ob das geht – oder ob es eine Pflicht gibt, in Rente zu gehen.

Die klare Antwort darauf lautet: nein. Niemand muss in Rente gehen, nur weil er das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat. Sie können auch über Ihre Regelaltersgrenze hinaus arbeiten (wo die liegt, lesen Sie hier). Das zahlt sich sogar doppelt aus.

Rente steigt

Denn wer seinen Rentenbeginn nach hinten verschiebt, erhöht seinen Rentenanspruch auf zwei Arten:

  • Dank der weiter gezahlten Rentenbeiträge: Für jeden Monat, den Sie länger beschäftigt sind und Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, steigt die Höhe Ihrer späteren Altersrente.
  • Dank Boni vom Staat: Versicherte erhalten Zuschläge auf ihre Rente in Höhe von 0,5 Prozent für jeden Monat, den sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch keine Rente beziehen. Das gilt allerdings nur für jene, die bereits mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und damit die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie möchten erst ein Jahr nach dem Erreichen Ihrer regulären Altersgrenze in Rente gehen. Dann steigern allein die Zuschläge Ihren Rentenanspruch um 6 Prozent (12 Monate x 0,5 Prozent). Bei einer Rente von 1.500 Euro im Monat wäre das ein Plus von 90 Euro – ein Leben lang.

Zusätzlich erhöht sich die Rente, weil sie weiter Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen Sie jenseits der Regelaltersgrenze übrigens nicht mehr zahlen.

Flexirente macht Weiterarbeiten möglich

Ein späterer Rentenbeginn ist dank des Flexirentengesetzes möglich, das am 1. Januar 2017 in Kraft trat. Es erlaubt außerdem, Rente und Hinzuverdienst flexibel zu kombinieren. Sie können also weiterarbeiten und gleichzeitig in Rente gehen. Seit 2023 dürfen Sie dabei selbst als Frührentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Zuvor galt das nur für Ruheständler, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht hatten (mehr dazu hier).

Arbeiten Sie neben der regulären Rente, erhöhen die weiter gezahlten Rentenversicherungsbeiträge ebenfalls Ihre Rente. Teilen Sie dafür Ihrem Arbeitgeber mit, dass vom Gehalt Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen. Ab Juli des Folgejahres erhalten Sie dann die höhere Rente. Dabei gilt wieder: Für die Rente, die sich aus den weiter gezahlten Beiträgen ergibt, wird ein Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat zwischen dem Erreichen des regulären Rentenalters und dem Beginn der höheren Rente gezahlt.

Sie erhalten also die gleichen Boni, egal, ob Sie Ihre Rente nach hinten schieben und länger arbeiten oder die reguläre Altersrente schon beziehen und nebenher arbeiten.

Gut zu wissen: Die gesetzliche Rente erhalten Sie grundsätzlich nur auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Automatisch fließt sie nicht. Damit Sie die Zahlung pünktlich erhalten, sollten Sie den Antrag drei bis vier Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellen.

Verwendete Quellen
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