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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rentenfrage Hohe eigene Rente – trotzdem Anspruch auf Witwenrente?
Jede Woche beantwortet t-online mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Ich beziehe eine hohe eigene Rente. Hätte ich überhaupt Anspruch auf Witwerrente?
Eine Witwer- oder Witwenrente soll Sie davor schützen, nach dem Tod des Ehepartners in finanzielle Not zu geraten. Schließlich fällt ein zweites Einkommen weg. Doch hat jeder Anspruch auf diese Hinterbliebenenrente – selbst bei hoher eigener Rente?
Das fragt sich ein t-online-Leser, der angibt, fast zweieinhalbmal so viel Rente zu bekommen wie seine Frau. Er möchte wissen: "Angenommen, sie stirbt vor mir: Hätte ich dann überhaupt Anspruch auf eine Witwerrente?"
Witwenrente: Unterschiedliche Regeln
Ja, grundsätzlich schon. Aber: "Aufgrund Ihres zu hohen Einkommens kann es zur Nichtauszahlung dieser Witwerrente kommen", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Zumindest für die erste Zeit nach dem Tod der Ehefrau muss sich der Leser aber keine Sorgen machen.
"Für die ersten drei Monate nach dem Tod erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen die Witwerrente in Höhe der Rente Ihrer Frau", so Sennewald. "Ab dem vierten Monat beträgt die große Witwerrente 55 beziehungsweise 60 Prozent der Rente Ihrer Frau, je nachdem wann Sie geheiratet haben und wann Sie beide geboren sind." Lesen Sie hier, welche Bedingungen genau gelten, um 55 oder 60 Prozent zu erhalten.
In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.
Ab dem vierten Monat werden zudem eigene Einkünfte angerechnet, sobald sie einen bestimmten Freibetrag übersteigen. Das kann eine eigene Rente sein, aber auch Arbeitsentgelt. Das kann dazu führen, dass die Witwerrente gekürzt oder sogar ganz gestrichen wird.
"Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei einer Witwen- beziehungsweise Witwerrente liegt seit 1. Juli 2023 einheitlich bei 992,64 Euro monatlich", sagt Sennewald. "Der über diesem Freibetrag liegende Anteil Ihres Einkommens wird zu 40 Prozent angerechnet." Lesen Sie hier, wie die Anrechnung genau funktioniert.
- Schriftliche Antwort von Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund