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Witwenrente: Wie die Grundrente angerechnet wird und wie viel man bekommt


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Rentenfrage
Wie wird die eigene Grundrente auf Witwenrente angerechnet?


Aktualisiert am 17.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Rentnerin am Laptop (Symbolbild): Eigene Einkünfte können die Witwenrente reduzieren.Vergrößern des Bildes
Rentnerin am Laptop (Symbolbild): Eigene Einkünfte können die Witwenrente reduzieren. (Quelle: Nikola Ilic/getty-images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Was bedeutet eigene Rente für eine mögliche Witwenrente?

Stirbt der Ehepartner, ist nicht nur das emotionale Leid groß. Auch finanziell kann der Tod eine Lücke reißen. Doch der Sozialstaat bietet eine Absicherung: die Hinterbliebenenrente, auch bekannt als Witwer- oder Witwenrente. Doch wie viel Geld dürfen Hinterbliebene erwarten?

Das fragt sich ein t-online-Leser, dessen Frau Altersrente mit Grundrentenzuschlag bezieht. Er selbst erhält neben der Grundrente noch eine Betriebsrente und bezieht damit insgesamt etwa doppelt so viel Rente wie seine Frau. Konkret möchte der Leser wissen: "Gesetzt den Fall, meine Frau wird Witwe: Mit welcher Höhe der Witwenrente kann sie rechnen?"

Witwenrente: 50 oder 60 Prozent?

Das hängt zunächst davon ab, welche Art der Witwenrente Ihnen zusteht. "Je nachdem, wann Sie geheiratet haben und wann Sie beide geboren wurden, beträgt die Große Witwenrente 55 oder 60 Prozent Ihrer Versichertenrente", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, lesen Sie hier.

Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung
Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.

Hat der Empfänger der Witwenrente eigene Einkünfte, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags anteilig angerechnet. Dazu zählt auch eine eigene Altersrente mit Grundrentenzuschlag. Sie kann also dazu führen, dass die Witwenrente gekürzt oder sogar überhaupt nicht ausgezahlt wird.

Der Freibetrag, bis zu dem Einkommen nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird, wird jährlich angepasst und liegt seit 1. Juli 2023 bei 992,64 Euro im Monat. Mehr zur Anrechnung von eigener Rente auf Witwenrente lesen Sie hier.

Ausnahmeregel kurz nach dem Tod

"Der über diesem Freibetrag liegende Anteil der Rente Ihrer Frau wird zu 40 Prozent angerechnet. Das gilt aber nicht für die ersten drei Kalendermonate nach dem Tod", erklärt Sennewald. In dieser sogenannten Sterbeübergangszeit wird die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe der Altersrente des Verstorbenen gezahlt, ohne dass eigenes Einkommen berücksichtigt wird. Erst danach erhalten Hinterbliebene bis zu 55 oder 60 Prozent der Rente des Partners.

Ob die Witwenrente aus einer Betriebsrente auf die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rente angerechnet wird, können Versicherte bereits zu Lebzeiten in einem Beratungsgespräch in einer der bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung klären.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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