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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rentenfrage Anspruch auf Rente und Pension: Gilt trotzdem die Rente mit 63?

Jede Woche beantwortet t-online mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Mir stehen Rente und Pension zu. Wann kann ich abschlagsfrei in den Ruhestand?
Wer besonders lange in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf die sogenannte Rente mit 63. Zwar konnten nur Menschen, die vor 1953 geboren wurden, mit exakt 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, doch auch jüngere Jahrgänge können zumindest von einer vorgezogenen, ungekürzten Rente profitieren – nur eben erst später als mit 63 (mehr dazu hier). Doch was gilt für Menschen, denen sowohl eine gesetzliche Rente als auch eine Pension zusteht?
Das fragt sich eine t-online-Leserin, die im Alter von 65 Jahren bereits 47 Arbeitsjahre hinter sich haben wird. Das nötige Lebensalter hätte sie als 1967 Geborene dann erreicht, um abschlagsfrei in Rente zu gehen. Doch kommt sie auch auf ausreichend Beitragsjahre?
Die Antwort lautet: leider nein. Denn obwohl die Leserin dann 47 Jahre berufstätig gewesen sein wird, reicht das nicht für eine ungekürzte vorgezogene Altersrente. Schuld ist ihr Wechsel in ein Beamtenverhältnis.
45 Arbeitsjahre sind nicht automatisch 45 Beitragsjahre
"Voraussetzung für die abschlagsfrei gezahlte Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist, dass Sie eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen. Dies ist nicht der Fall, da Sie 1998 in ein Beamtenverhältnis gewechselt sind", erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Eine Zusammenrechnung von Zeiten der Erwerbstätigkeit in den beiden unterschiedlichen Systemen ist nicht möglich."

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.
Um eine abschlagsfreie Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen, muss die Leserin ihr reguläres Rentenalter erreichen – also 67 Jahre. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass sie bis dahin mindestens fünf Jahre gesetzlich versichert war. Das trifft in ihrem Fall zu.
Grundsätzlich gilt: Wer in seinem Erwerbsleben zwei verschiedenen Versorgungssystemen angehört hat – der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung –, kann im Alter auch aus beiden Systemen Leistungen beziehen. "Wann und unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, entscheiden die Regelungen des jeweiligen Systems", so Manthey. Lesen Sie hier, was die Beamtenversorgung von der gesetzlichen Rente unterscheidet.
- Schriftliche Antwort von Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund