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Rente: Rentenpunkte zurückholen – Tod Ihres Ex kann die Rente erhöhen


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Rentenpunkte zurückholen
Wie erfahre ich vom Tod meines Ex-Manns?


Aktualisiert am 11.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Alte Frau mit Rentenbescheid (Symbolbild): Stirbt der geschiedene Ehepartner, erhöht das unter Umständen Ihre Rente.Vergrößern des Bildes
Alte Frau mit Rentenbescheid (Symbolbild): Stirbt der geschiedene Ehepartner, erhöht das unter Umständen Ihre Rente. (Quelle: IMAGO/Schoening)

Jede Woche beantwortet t-online mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Woher weiß ich, ob mein geschiedener Mann lebt oder gestorben ist?

Wer sich scheiden lässt, muss beim Familiengericht einen Versorgungsausgleich machen lassen. Dadurch werden Rentenansprüche, die Sie während Ihrer Ehe erworben haben, gerecht unter den ehemaligen Partnern geteilt. Derjenige, der mehr Rentenpunkte gesammelt hat, gibt sozusagen einen Teil davon ab – seine Rente wird also gekürzt. Das kann unter Umständen aber rückgängig gemacht werden.

Stirbt beispielsweise der frühere Ehemann, dessen Rente dank des Versorgungsausgleichs gestiegen ist, kann die überlebende Partnerin wieder ihre volle Rente erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihr früherer Ehemann für maximal 36 Monate eine Rente aus den Entgeltpunkten bezogen hat, die mit dem Versorgungsausgleich übertragen wurden. Mehr zu den Voraussetzungen lesen Sie hier.

Deutsche Rentenversicherung hilft weiter

Die Krux an der Sache ist jedoch: Nicht jeder hat noch Kontakt zu seinem Ex-Partner und weiß daher, ob er noch lebt oder gestorben ist. Wie kann man also in Erfahrung bringen, ob man möglicherweise Anspruch auf eine "Rückerstattung" der Rentenpunkte hat?

"Wenn Ihre geschiedene Ehefrau oder Ihr geschiedener Ehemann auch Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat, können Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Dort können Sie nachfragen, ob Ihr Ex-Partner noch lebt oder gegebenenfalls ein Sterbedatum oder Sterbeort bekannt sind. Diese Daten unterliegen nicht dem Sozialgeheimnis."

Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung
Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Die Anfrage sollten Sie schriftlich und mit den Ihnen bekannten Daten Ihres geschiedenen Ehepartners stellen – also idealerweise Versicherungsnummer oder Geburtsdatum sowie die letzte Wohnanschrift.

Erhalten Sie daraufhin die Auskunft, dass Ihr Ex-Partner gestorben ist, und erfüllen Sie die nötigen Voraussetzungen, können Sie formlos die sogenannte Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Todes beantragen. Anschließend bekommen Sie Ihre ungekürzte Rente.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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