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Große und kleine Witwenrente: Unterschiede und Voraussetzungen


Andere Voraussetzungen
Das unterscheidet die große von der kleinen Witwenrente

Von t-online, cho, iri

Aktualisiert am 19.06.2024Lesedauer: 3 Min.
Große und kleine Witwenrente: Auf die kleine Witwenrente haben Sie auch vor dem 47. Lebensjahr Anspruch.Vergrößern des Bildes
Große und kleine Witwenrente: Die kleine Witwenrente erhalten Sie nur für eine begrenzte Zeit. (Quelle: fizkes/getty-images-bilder)
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Stirbt Ihr Partner, mit dem Sie bis zu dessen Tod verheiratet waren, haben Sie Anspruch auf eine Witwenrente. Wir erklären, worauf Sie achten sollten.

Ob große oder kleine Witwenrente – das hängt von bestimmten Faktoren ab. Waren Sie mit Ihrem Partner bis zu dessen Tod verheiratet, können Sie eine Witwen- oder Witwerrente beantragen. Die Zahlung dieser Hinterbliebenenrente endet mit einer Heirat. Die große und die kleine Witwenrente unterscheiden sich im Hinblick auf ihre Bedingungen, die Höhe und wie lange sie gezahlt werden.

Bedingungen für die große Witwenrente

Die große Witwenrente erhalten Sie, wenn Sie

  • mindestens 47 Jahre alt sind
  • erwerbsgemindert sind
  • ein minderjähriges Kind von Ihnen oder Ihrem Partner erziehen
  • ein Kind erziehen, das behindert ist und nicht für sich selbst sorgen kann.

Mindestens eine dieser Bedingungen muss vorliegen, damit Sie Anspruch auf die große Witwenrente haben. Stirbt Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2029, erhalten Sie die große Witwenrente auch schon, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind. Bei einem Todesfall im Jahr 2023 haben Sie zum Beispiel bereits mit 46 Jahren Anspruch darauf.

Bedingungen für die kleine Witwenrente

Erziehen Sie kein minderjähriges oder behindertes Kind und sind Sie nicht erwerbsgemindert, haben Sie beim Tod Ihres Ehepartners Anspruch auf die kleine Witwenrente. Sie erhalten die kleine Witwenrente bereits, wenn Sie das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Voraussetzungen für die Witwenrente

Sowohl für die kleine als auch für die große Witwenrente müssen Sie mindestens ein Jahr lang mit Ihrem Ehepartner verheiratet gewesen sein. Eine Ausnahme ist der Unfalltod Ihres Ehepartners. Sie erhalten die Witwenrente dann auch schon nach kürzerer Ehedauer.

Damit Ihnen die Witwenrente gezahlt werden kann, muss Ihr gestorbener Ehepartner bereits eine Rente bezogen haben oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Stirbt Ihr Ehepartner durch einen Arbeitsunfall, haben Sie auch schon nach einer kürzeren Versicherungsdauer Anspruch auf die Witwenrente.

Höhe der großen und kleinen Witwenrente

Unterschiede bestehen bei der großen und der kleinen Witwenrente in der Höhe. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente oder Rentenansprüche, die Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes hatte. Das gilt nach dem sogenannten neuen Recht. Das greift für alle, deren Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde.

Bei einer großen Witwenrente nach altem Recht gibt es hingegen 60 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen. Sie gilt, wenn:

  • Der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist. Oder:
  • Wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde, der Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist und einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.

Die kleine Witwenrente beträgt lediglich 25 Prozent der Rente oder Rentenansprüche des Verstorbenen.

Wichtig: Auf die Witwen- oder Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet. Sie fällt also geringer aus, wenn Sie selbst Gehalt oder Rente beziehen. Dabei gilt jedoch ein Freibetrag, der sich jedes Jahr zum 1. Juli ändert. Ab 1. Juli 2024 liegt er bei 1.038,50 Euro. Ist die Hinterbliebenenrente höher, wird der darüberliegende Teil zu 40 Prozent angerechnet. Mehr dazu lesen Sie hier.

Haben Sie Kinder, die Anspruch auf Waisenrente haben, erhöht sich Ihr Freibetrag pro Kind um 220,19 Euro. Wer also beispielsweise zwei Kinder hat, die sich noch in der Ausbildung befinden, hat ab 1. Juli 2024 einen Freibetrag von 1.478,88 Euro (1038,50 Euro + 220,19 Euro + 220,19 Euro).

Dauer der Rentenzahlung

Die große Witwenrente wird Ihnen grundsätzlich bis zum Lebensende gezahlt, wenn Sie nicht wieder heiraten. Bei einer erneuten Heirat können Sie eine Rentenabfindung beantragen, die zwei Jahresbeträge Ihrer Witwenrente umfasst.

Die kleine Witwenrente erhalten Sie nur 24 Monate lang. Auch sie endet, wenn Sie wieder heiraten. Die kleine Witwenrente wird lebenslang gezahlt, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und Sie oder Ihr Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren sind.

Gut zu wissen: Für eine Übergangszeit von drei Monaten nach dem Todesfall, dem sogenannten Sterbevierteljahr, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente des Verstorbenen an den Partner in voller Höhe aus. Nach diesem Zeitraum können Witwen und Witwer die Hinterbliebenenrente erhalten.

Idealerweise beantragen Sie die Witwenrente kurze Zeit nach dem Tod Ihres Partners. Haben Sie das verpasst, können Sie den Antrag aber auch noch nachträglich stellen. Beachten Sie jedoch, dass Witwenrente für maximal zwölf Monate rückwirkend gezahlt wird.

Verwendete Quellen
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