Beschluss bestätigt Aldi-Erben verlieren vor Gericht – Einfluss der Familie schwindet
Der Machtstreit bei Aldi-Nord ist vorläufig beendet, zumindest vor Gericht: In einer der Eigentümer-Stiftungen müssen zwei Posten neu besetzt werden. Die Aldi-Erben verlieren dadurch an Einfluss.
Die Erben des 2012 verstorbenen Aldi-Gründersohns Berthold Albrecht haben im Rechtsstreit um die Macht beim Discounter Aldi Nord eine weitere Niederlage erlitten. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss bestätigte der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts:
Die aktuelle Besetzung des Vorstandes der "Jakobus-Stiftung" sei unrechtmäßig und zwei der vier Posten im Stiftungsvorstand müssten neu besetzt werden. Dies würde die Macht der Familie in dem wichtigen Gremium deutlich beschränken.
Ein entsprechender Beschluss der Stiftungsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde sei rechtmäßig und sofort vollziehbar, betonte der Senat. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.
Nur zwei Familienmitglieder im Stiftungsvorstand erlaubt
Hintergrund des Rechtsstreits ist die komplizierte Eigentümerstruktur bei Aldi Nord. Das Unternehmen ist im Besitz von drei Stiftungen mit Sitz in Schleswig-Holstein: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Große Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden.
Das Oberverwaltungsgericht hatte im Dezember 2017 eine Satzungsänderung in der Jakobus-Stiftung für rechtens erklärt, mit der Berthold Albrecht kurz vor seinem Tod den Einfluss der Familienerben auf die Geschicke des Discounters beschränkt hatte.
Im Stiftungsvorstand sollen demnach nur zwei Familienmitglieder vertreten sein. Hinzukommen sollen eine Person aus dem Verwaltungsrat der Unternehmensgruppe Aldi Nord und ein Anwalt aus dem Umfeld des Unternehmens. Die Familie wehrt sich jedoch dagegen.
Stiftung laut Gericht nicht beschlussfähig
Derzeit ist der Vorstand der Stiftung noch mit drei von der Stiftung begünstigten Töchtern Berthold Albrechts sowie mit einem Anwalt besetzt, der die Familie berät und laut Gericht die Anforderungen der Stiftungssatzung nicht erfüllt.
Die satzungswidrige Zusammensetzung des Stiftungsvorstandes führe zu dessen Beschlussunfähigkeit, betonte das Oberverwaltungsgericht. Dies unterlaufe den Zweck der Stiftung, der unter anderem darin bestehe, die Unternehmensgruppe Aldi Nord mit den Erträgen des Stiftungsvermögens zu fördern.
Es bestehe außerdem die Gefahr, dass durch die vom Stiftungsvorstand beschlossenen Ausschüttungen an die Familienmitglieder diese Aufgabe zu kurz komme. Denn die Höhe und Häufigkeit der Auszahlungen sei "gänzlich der Willkür" der derzeitigen Stiftungsvorstände ausgesetzt und aufgrund der fehlerhaften Zusammensetzung des Gremiums nicht legitimiert. Angesichts der Dringlichkeit ordnete das Oberverwaltungsgericht die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung an.
- Nachrichtenagentur dpa-AFX