Chef der Bundesnetzagentur Im Notfall könnte Gas an den Höchstbietenden versteigert werden
Die Industrie braucht Gas – doch das könnte womöglich bald knapp werden. Für den Fall eines Lieferstopps bereitet sich die Bundesnetzagentur vor: In Zukunft könnte der Höchstbietende gewinnen.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat für den Fall eines Gas-Engpasses die Versteigerung von Gas-Verbrauchsrechten in der Industrie ins Spiel gebracht.
"Beim Kohleausstieg nutzen wir ein Auktionsmodell, um mit ökonomischen Anreizen die effizienteste Abschaltung von Kraftwerken zu erreichen", sagte Müller der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" ("FAS"). "Solche Anreize kann ich mir für den Industriebereich auch vorstellen. Der Markt weiß besser als der Staat, wo sich Energie am effizientesten einsparen lässt."
In den vergangenen Wochen hatten verschiedene Branchen versucht, Zugeständnisse von der Bundesnetzagentur zu erlangen. So warben etwa die Chemieindustrie und die Landwirte dafür, dass die Bundesnetzagentur ihre Branchen priorisiert und sie so auch im Notfall ausreichend Gas erhalten.
Der Eon-Aufsichtsratschef, Karl-Ludwig Kley, zog diese Debatte zuletzt auf eine andere Ebene. Er hatte gefordert, dass die Industrie Vorrang vor den Privathaushalten haben sollte – auch wenn in diesem Fall manche Menschen im Winter frieren müssten (mehr dazu lesen Sie hier).
Müller appelliert an die Menschen, ihren Verbrauch einzuschränken
Sowohl aus der Politik als auch aus der Wirtschaft erhielt Kley dafür viel Kritik. Die Bundesnetzagentur lehnte die Forderung ebenfalls ab und verwies auf den Gasnotfallplan.
Dieser sieht drei Stufen vor: Die erste Stufe, die Frühwarnstufe, war von der Bundesregierung ausgerufen worden. Hier tritt ein Krisenstab zusammen, der die Versorgungslage eng im Auge behält. Die nächste Eskalation wäre dann die Alarmstufe, in der die Energieversorger auf ihre Reserven und auf alternative Lieferanten zurückgreifen müssen. In der letzten Stufe, der Notfallstufe, schreitet der Staat schließlich ein. Möglich wäre dann die Abschaltung von Industriekunden. Privathaushalte sind geschützt.
Bundesnetzagentur-Präsident Müller betonte zuletzt aber immer wieder, dass Privathaushalte dennoch bereits ab der ersten Frühwarnstufe – also bereits zum aktuellen Zeitpunkt – ihren Verbrauch einschränken sollten.
- Eigene Recherche
- Nachrichtenagentur dpa