Wegweisendes BGH-Urteil Deutlich mehr Beschwerden von Bankkunden
Im Frühjahr 2021 fällte der BGH ein wegweisendes Urteil, auf dessen Basis sich Kunden zu viel gezahlte Beträge von ihrer Bank zurückerstatten lassen können. Doch der Ärger über die Institute ist groß.
Bei den Schlichtungsstellen der Banken und Sparkassen sind im vergangenen Jahr deutlich mehr Beschwerden von Verbrauchern eingegangen. Vor allem das Verhalten einiger Kreditinstitute nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über zu Unrecht erhobene Bankgebühren sorgte für Unmut bei den Kunden.
Bei der Schlichtungsstelle des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) gingen dem Jahresbericht zufolge 6.059 Anträge gegen Mitgliedsinstitute ein, das waren 45 Prozent mehr als im Jahr zuvor. In 1.758 Fällen ging es um Gebühren im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil.
Schlichtung ist für Kunden kostenlos
Die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands verzeichnete einen Anstieg um 53 Prozent auf 6.002 Fälle in eigener Zuständigkeit, etwa 3.300 drehten sich um das Gebühren-Urteil. Beim Ombudsmann der Genossenschaftsbanken legte die Zahl der Anträge nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) von 1421 im Jahr 2020 auf 3.270 zu, 1.968 davon waren auf die BGH-Entscheidung zurückführen.
Zuvor hatte der Berliner "Tagesspiegel" darüber berichtet. Eine Schlichtung ist für Verbraucher kostenlos.
Kunden können zu viel gezahlte Beträge zurückfordern
Der BGH hatte Ende April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Kreditinstitute müssen daher nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben, zurückfordern.
Dazu müssen Sie einen Brief an Ihre Bank schicken, der folgendes enthalten sollte:
- Anschrift und Datum
- IBAN/Kontonummer
- Verweis auf das BGH-Urteil (Aktenzeichen: XI ZR 26/20)
- Kostenaufstellung (gezahlte Beträge und tatsächliche Beträge)
- Forderung der Rückzahlung samt Zinsen bis zu bestimmten Datum
Wenn Sie keine Kostenaufstellung besitzen, können Sie in dem Schreiben eine anfordern. Musterschreiben für die Rückerstattung finden Sie aber auch hier auf der Seite der Stiftung Warentest.
Finanzaufsicht zählte mehr Beschwerden
Auch die Finanzaufsicht Bafin zählte im vergangenen Jahr deutlich mehr Beschwerden von Bankkunden. Die Behörde verzeichnete 12.383 Fälle nach 9.409 ein Jahr zuvor. Rund 1.980 Beschwerden standen im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil.
Dabei ging vor allem um die Erstattung von Kontoführungsentgelten. Verbraucher beschwerten sich aber auch über die Vorgehensweise einiger Institute bei der Vereinbarung neuer AGBs. Teilweise hätten sich Kunden unter Druck gesetzt und zur Zustimmung genötigt gefühlt.
Verbraucherschützer klagen gegen Banken-Praxis
Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zogen wegen des Verhalten einiger Institute vor Gericht. Im Rechtsstreit mit einer schwäbischen Volksbank um die Erstattung von Kontogebühren steckten Verbraucherschützer in dieser Woche allerdings einen Rückschlag ein. Mehr dazu lesen Sie hier.
Das Stuttgarter Landgericht entschied zugunsten der Volksbank Welzheim. Ein Vertreter der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kündigte an, nach einer Prüfung des Urteils in Revision gehen zu wollen (Az 34 O 98/21 KfH). Nach Einschätzung der Verbraucherschützer handelte es sich um das erste Urteil nach der BGH-Grundsatzentscheidung.
Der Streit dürfte aber noch länger gehen. Ein höchstrichterliches Urteil zu den Kontoerstattungen nach der BGH-Entscheidung gibt es schließlich noch nicht.
- Eigene Recherche
- Nachrichtenagentur dpa
- Stiftung Warentest