Unternehmen zahlungsunfähig Wie viel Insolvenzgeld erhalte ich, wenn mein Arbeitgeber pleite ist?
Um Beschäftigte bei einer Firmenpleite wenigstens einige Zeit lang abzusichern, gibt es das Insolvenzgeld. Doch automatisch fließt es nicht.
Wenn das Unternehmen, bei dem Sie arbeiten insolvent geht, ist das für Beschäftigte oft mit vielen Fragen verbunden, allen voran: Behalte ich meinen Job? Und bekomme ich noch weiterhin Lohn gezahlt?
Während das erstere von der finanziellen Situation abhängt, – der Insolvenzverwalter aber in der Regel alles daran setzt, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten –, ist die zweite Frage einfacher zu beantworten. Bei einer Insolvenz haben Arbeitnehmer Anspruch auf sogenanntes Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit.
Doch wie lange fließt es? Und bekomme ich das Insolvenzgeld automatisch überwiesen? t-online klärt die wichtigsten Fragen.
Wer hat Anspruch auf Insolvenzgeld?
Alle Arbeitnehmer, sogenannte "abhängig Beschäftigter", können bei einer Firmenpleite Anspruch auf das Insolvenzgeld haben – und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird. In der Fachsprache nennt sich dieser Zeitpunkt auch "Insolvenzereignis".
Daneben gibt es aber auch zwei weitere Fälle, in denen die Zahlung des Insolvenzgeldes möglich ist:
- Wenn der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird.
- Wenn das Unternehmen seinen Betrieb vollständig einstellt.
Was muss der Arbeitnehmer tun, um Insolvenzgeld zu erhalten?
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Sie erhalten nicht automatisch Insolvenzgeld. Das heißt: Sie müssen es bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Das geht auf zwei Wegen:
- Elektronisch: Den Antrag auf Insolvenzgeld können Sie hier online ausfüllen und samt den nötigen Unterlagen einreichen. Wenn Sie den Antrag auf Insolvenzgeld online stellen, wird er schneller bearbeitet.
- Papierform: Sie können den Antrag auf Insolvenzgeld auch in Papierform einreichen. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Senden Sie es gemeinsam mit den entsprechenden Unterlagen an Ihre zustände Arbeitsagentur.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Insolvenzgeld?
Um Insolvenzgeld zu erhalten, müssen Sie neben dem Antragsformular selbst folgende Unterlagen bei der Agentur für Arbeit einreichen:
- die Insolvenzgeldbescheinigung (vom Arbeitgeber oder zuständigen Insolvenzverwalter)
- eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages
- das Kündigungsschreiben
- die letzten drei Lohnabrechnungen
- das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens
Wie hoch ist das Insolvenzgeld – und wie lange gibt es das?
Die Höhe des Insolvenzgeldes hängt von Ihrem regulären Lohn ab. Es umfasst die letzten drei Monate bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens – die Zahlung ist einmalig.
Die Arbeitsagentur zahlt das Nettogehalt sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonderzahlungen wie Provisionen, Weihnachtsgeld oder Lohn für Überstunden. Für Besserverdiener gibt es Obergrenzen, die sich je nach Bundesland unterscheiden.
Gut zu wissen: Das Insolvenzgeld ist steuerfrei. Sie sollten es aber in Ihre Steuererklärung eintragen und die Bescheinigung der Arbeitsagentur anfügen.
- Eigene Recherche
- Bundesagentur für Arbeit
- hensche.de