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BGH-Urteil: Kein Schadenersatz nach Aufdeckung des Dieselskandals


BGH-Urteil
Kein Schadenersatz bei VW-Kauf nach Aufdeckung des Dieselskandals

Von rtr
30.07.2020Lesedauer: 1 Min.
VW-Zentrale in Wolfsburg: Der Konzern muss keinen Schadenersatz an Kunden leisten, die einen Wagen nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben.Vergrößern des Bildes
VW-Zentrale in Wolfsburg: Der Konzern muss keinen Schadenersatz an Kunden leisten, die einen Wagen nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben. (Quelle: Jan Huebner/imago-images-bilder)

Schlechte Nachrichten für viele VW-Kunden: Schadenersatz steht nur jenen zu, die ihr Auto vor Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben – und nicht danach.

Käufer eines manipulierten VW-Diesel haben keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie das Fahrzeug nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben. Das urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.

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Damit wurde die Klage eines Kunden abgewiesen, der erst im August 2016 einen gebrauchten VW-Touran zum Kaufpreis von 13.600 Euro erwarb. Nachdem der VW-Konzern die Unregelmäßigkeiten im September 2015 selbst eingeräumt habe, könne man nicht mehr von arglistiger Täuschung unwissender Kunden sprechen, so die Begründung.

Der VW-Konzern hatte am 22. September 2015 über Unregelmäßigkeiten bei der verwendeten Software zur Abgasregelung bei Dieselmotoren informiert. Das Unternehmen arbeite daran, die Abweichungen zwischen den Abgaswerten auf dem Prüfstand und den höheren Werten im realen Fahrbetrieb mit technischen Maßnahmen zu beseitigen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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