Verdacht der Untreue Gericht eröffnet Verfahren gegen VW-Manager
Mehrere VW-Manager sollen Betriebsräte jahrelang zu hoch bezahlt haben. Nun beginnt das Hauptverfahren gegen sie. Es geht um den Verdacht der Untreue – und einen Millionenschaden.
Das Landgericht Braunschweig hat eine Anklage gegen drei ehemalige und einen aktuellen VW-Manager wegen mutmaßlich überhöhter Bezahlung von Betriebsräten zugelassen. Das Hauptverfahren wegen des Verdachts der Untreue beziehungsweise der Untreue in besonders schwerem Fall sei eröffnet worden, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Arbeitgeberseite und Betriebsrat sind bei VW traditionell eng verbandelt – im Fall der Bezahlung hoher Belegschaftsvertreter nach Auffassung von Strafverfolgern zu eng. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hatte die Manager deshalb angeklagt. Der Vorwurf: Untreue, auch in besonders schwerer Form, im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Gewährung von überhöhten Gehältern und Boni.
"Die Anklage richtet sich gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder sowie einen ehemaligen und einen aktuellen Personalmanager der Volkswagen AG", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die Angeklagten sollen überhöhte Gehälter und Boni an fünf Mitglieder des Betriebsrats genehmigt haben.
Mehr als fünf Millionen Euro Schaden
Dadurch seien dem Konzern zwischen Mai 2011 und Mai 2016 mehr als fünf Millionen Euro entstanden, so die Staatsanwaltschaft. Demnach soll sich allein die "ungerechtfertigte Vergütung" an Betriebsratschef Bernd Osterloh auf 3,125 Millionen Euro belaufen haben.
Das Thema beschäftigt den Konzern und die niedersächsische Justiz bereits seit 2016 – Volkswagen dachte, es auch mit Hilfe eines Schiedsverfahrens eigentlich schon zu den Akten legen zu können.
VW hatte bei der Anklageerhebung im November 2019 eine Mitverantwortung zurückgewiesen. Man halte an der Auffassung fest, dass bei der Vergütung einzelner Betriebsratsmitglieder "kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten" festgestellt werden könne, betonte ein Konzernsprecher damals. Die Anklage richte sich zudem nicht gegen Volkswagen, sondern gegen Einzelpersonen.
- Nachrichtenagentur dpa