Mehr Kindergeld und Co. So will die Bundesregierung Steuerzahler entlasten
Vor allem Familien mit Kindern sollen ab 2019 bei der Steuer entlastet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Der Beschluss enthält auch eine Erhöhung des Grundfreibetrags für alle Bürger sowie Erleichterungen beim Steuertarif, die in den kommenden beiden Jahren schrittweise in Kraft treten.
Kindergeld und Kinderfreibetrag werden angehoben
Das Kindergeld soll zum 1. Juli 2019 um zehn Euro monatlich pro Kind steigen. Es beträgt dann für das erste und das zweite Kind jeweils 204 Euro monatlich, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 235 Euro. Für die folgenden Jahre sieht der Koalitionsvertrag weitere Kindergelderhöhungen vor, was aber noch nicht in diesem Gesetzentwurf enthalten ist. Auch der Kinderfreibetrag soll entsprechend angehoben werden: Ab Januar 2019 pro Kind von 7.428 Euro auf 7.620 Euro und ab Januar 2020 dann auf 7.812 Euro.
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Grundfreibetrag soll steigen
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab Januar 2019 von bisher 9.000 Euro auf dann 9.168 Euro. Ab Januar 2020 soll der Grundfreibetrag dann 9.408 Euro betragen. Einkommen unterhalb dieses Werts bleiben grundsätzlich steuerfrei. In gleichem Umfang steigt auch der Höchstbetrag für die steuerliche Absatzfähigkeit von Unterhaltspflichten.
Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag bezeichnet das steuerliche Existenzminimum, das nicht vom Fiskus belastet werden darf. Aktuell liegt der steuerfreie Grundfreibetrag bei 9.000 Euro jährlich. Für Ehe- und Lebenspartner gilt der doppelte Betrag, insofern sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
Ausgleich der Kalten Progression
Zum Ausgleich der sogenannten Kalten Progression wird ab Januar 2019 auch der übrige Steuertarif verschoben. Die Steuerzahler sollen damit um insgesamt 2,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden, ab 2020 um weitere 2,1 Milliarden Euro jährlich.
Kalte Progression: Unter dem Begriff der kalten Progression wird eine steuerliche Mehrbelastung gefasst. Zu dieser kommt es, wenn die progressive Besteuerung nicht an die Preissteigerung angepasst wird. Das heißt, fällt die Lohnsteigerung nach Abzug der Steuern geringer aus als die Inflationsrate, kommt es zu einer Verringerung des Realeinkommens.
Wie die Pläne finanziert werden sollen
Die Steuermindereinnahmen und damit der Entlastungseffekt für die Steuerzahler werden für 2019 mit 4,1 Milliarden Euro veranschlagt. Danach werden für einen vollen Veranlagungszeitraum von einem Jahr jeweils 9,8 Milliarden Euro angesetzt. Davon entfallen 4,4 Milliarden Euro auf den Bund, 4,0 Milliarden Euro auf die Länder und 1,4 Milliarden Euro auf die Kommunen. Finanziert werden soll dies aus erwarteten Steuermehreinnahmen.
Entlastung für den einzelnen Bürger
Die steuerliche Entlastung dürfte Medienberichten zufolge für eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Brutto-Jahreseinkommen von 60.000 Euro im Jahr 2020 530 Euro betragen. Bei einem Einkommen von 120.000 Euro fällt die Entlastung demnach mit 787 Euro etwas höher aus.
- AFP