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Ihre Erfindung schützen: Wie Sie ein Patent anmelden können


Deutscher Erfindergeist
Welche Deutschen die meisten Patente anmelden

Von dpa, t-online, hs

Aktualisiert am 10.06.2018Lesedauer: 3 Min.
Erfindungen: 2017 wurden in Deutschland 47.779 Patente neu angemeldet.Vergrößern des Bildes
Erfindungen: 2017 wurden in Deutschland 47.779 Patente neu angemeldet. (Quelle: D-Keine/getty-images-bilder)

Die deutsche Ingenieurskunst ist in der ganzen Welt berühmt. Deutsche Tüftler melden jedes Jahr Tausende Patente an. Eine Region ist dabei besonders erfinderisch.

Welche Deutschen die meisten Patente anmelden

Bayern und Baden-Württemberg liegen in Sachen Erfindergeist weit vor der restlichen Republik. Aus den beiden Südländern kamen 2017 fast zwei Drittel aller inländischen Patentanmeldungen. Bundesweit wurden 47.779 Patente neu angemeldet – davon 29.993 aus Bayern (15.482) und Baden-Württemberg (14.511).

An dritter Stelle folgt deutlich abgeschlagen Nordrhein-Westfalen mit 7.209 Anmeldungen, Schlusslichter sind Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt mit zusammen 649 Patentanmeldungen.

Eine wesentliche Ursache des Phänomens ist, dass im Süden viele große Unternehmen sitzen, die die meisten Patente anmelden. Unter den Top Ten der Firmen mit den meisten Anmeldungen findet sich nur ein norddeutsches Unternehmen – Volkswagen – und nur eines, das nicht mit der Autoindustrie verbandelt ist: Siemens.

Erfindungen: Was kann ich alles patentieren lassen?

Eine Erfindung muss drei Voraussetzungen erfüllen, damit sie zum Patent angemeldet werden kann.

1. Neuheit: Eine angemeldete Erfindung muss neu sein. Die Idee darf nicht zum Stand der Technik gehören oder irgendwo auf der Welt bereits öffentlich bekannt sein.

2. Erfinderische Tätigkeit: Ein Patentschutz wird nur dann gewährt, wenn eine Idee keine naheliegende Lösung für ein Problem ist, auf die auch ein Fachmann derselben Branche gekommen wäre.

3. Gewerblich anwendbar: Eine Idee muss im Rahmen einer Geschäftsidee verwertbar sein. Ist eine Erfindung praktisch nicht umsetzbar, kann sie auch nicht patentiert werden.

Hinweis: Viele Erfindungen tüfteln Angestellte während der Arbeitszeit aus. Diese Erfindungen fallen automatisch dem Arbeitgeber zu, der sie patentieren lassen kann.

Warum sollte ich meine Erfindung patentieren lassen?

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen es sinnvoll sein kann, eine Idee patentieren zu lassen. In der Regel geht es Erfindern um den Schutz vor Nachahmern, die ohne Entwicklungskosten von der Neuerung profitieren könnten.

Wie beantrage ich ein Patent?

In Deutschland können Sie ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Anträge können Sie auf vier Wegen einreichen:

  • per Post
  • per Telefax
  • persönlich bei den Dienststellen in München, Berlin oder Jena
  • mit der Software DPMAdirektPro (Download und Anleitung)

Schicken Sie keine Anmeldungen oder Anträge per E-Mail. Denn dann werden sie nicht rechtswirksam bearbeitet.

Welche Unterlagen muss ich beim Patentamt einreichen?

Wenn Sie ein Patent anmelden möchten, dann müssen Sie umfangreiche Unterlagen einreichen, die dann vom Patentamt eingehend geprüft werden. Unter anderem sind folgende Angaben erforderlich:

  • Technische Beschreibung der Erfindung
  • Patentansprüche (welchen Schutzumfang das Patent haben soll)
  • Zeichnungen (falls sinnvoll)
  • Schriftliche Zusammenfassung der Erfindung
  • Erfinderbenennung

Achten Sie darauf, dass die eingereichten Unterlagen vollständig sind. Denn nachträgliche Änderungen sind nicht für alle Formulare zugelassen.

Ein Patent können Sie auch in einer anderen Sprache als Deutsch anmelden. Dann müssen Sie jedoch binnen drei Monaten eine deutsche Übersetzung nachreichen. Ist die Anmeldung auf Englisch oder Französisch verfasst, dann haben Sie 15 Monate Zeit für eine nachträgliche Übersetzung.

Hinweis: Übersetzungen müssen von einem Rechtsanwalt oder einem Patentanwalt beglaubigt sein. Alternativ können Sie auch einen öffentlich bestellten Übersetzer beauftragen.

Patent anmelden: Welche Kosten entstehen?

Wenn Sie ein Patent anmelden, dann kommen diese Kosten auf Sie zu:

  • Amtsgebühren für den Antrag
  • Jährliche Gebühren, um den Patentschutz zu verlängern
  • Honorare für Patentanwälte

Wenn Sie das Patent anmelden, dann werden einmalig Anmeldegebühren von 350 Euro fällig. Ist das Patent erfolgreich angemeldet, dann kommen bis zum Ablauf des Patentschutzes nach 20 Jahren jährlich Gebühren auf Sie zu.

Die Gebühren erhöhen sich jedes Jahr schrittweise. Für das 3. Patentjahr zum Beispiel müssen Sie nur 70 Euro zahlen, für das 20. Patentjahr sind es 1.940 Euro. Hinzu kommen können Verspätungszuschläge und weitere Gebühren. Kosten für eine Patentanmeldung auf internationalem Niveau fallen noch höher aus.

Wichtig: Die Amtsgebühren für den Antrag müssen fristgerecht bezahlt werden. Geht die Zahlung nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag beim Patentamt ein, dann gilt die Patentanmeldung als zurückgenommen.

Wie kann ich meine Erfindung international schützen?

Wenn Sie Ihre Erfindung international schützen lassen möchten, muss ein entsprechender Antrag bei den Patentämtern der jeweiligen Länder erfolgen. Das übernimmt das deutsche Patentamt für Sie im Rahmen des Patent Cooperation Treaty (PCT).

Durch das PTC-Verfahren können Sie mit einer Anmeldung einen Patentschutz in allen Ländern erreichen, die dem Abkommen beigetreten sind. Wenn Sie Ihre Erfindung auch international schützen möchten, dann reicht dazu ein entsprechender Antrag beim deutschen Patentamt.

Verwendete Quellen
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