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Hartz IV für EU-Bürger: Ifo-Chef Sinn warnt vor Migrationswelle


Hartz IV für EU-Bürger
Ifo-Chef Sinn warnt vor Migrationswelle

Von t-online
02.12.2013Lesedauer: 2 Min.
Ifo-Chef Hans-Werner Sinn fordert eine Reform bei den SozialleistungenVergrößern des Bildes
Ifo-Chef Hans-Werner Sinn fordert eine Reform bei den Sozialleistungen (Quelle: imago/Prager)

Ifo-Chef Hans-Werner Sinn rechnet mit einer verstärkten Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme. Hintergrund ist ein neues Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. November, das einer rumänischen Familie Hartz-IV-Leistungen zugesprochen hat (Az.: L 6 AS 130/13).

Die Familie mit einem Kind lebt seit vier Jahren in Gelsenkirchen und hatte den Angaben zufolge Einkünfte aus dem Verkauf von Obdachlosenzeitungen und bezieht Kindergeld. Mit einer Klage auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) war sie zuvor beim Jobcenter und der ersten Instanz, dem Sozialgericht Gelsenkirchen, gescheitert.

"Urteile schaffen Anreize"

Sinn sagte dazu der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ): "Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich die neuen Regeln herumsprechen würden." Es gebe nun Anreiz-Effekte. In einem ähnlichen Fall hatte vor einigen Wochen ein anderer Senat des Landessozialgerichts NRW ebenfalls einer rumänischen Familie Hartz IV zugesprochen (Az.: L 19 AS 129/13), nachdem sie ein Jahr lang erfolglos nach Jobs in Deutschland gesucht hatte.

Gericht hält Ausschluss für rechtswidrig

Nun erweiterte das Essener Gericht seine Entscheidung auf sämtliche EU-Bürger. Der Leistungsausschluss im Sozialgesetzbuch II sei "in dieser ausnahmslosen Automatik" europarechtswidrig. "Abhängig von den individuellen Umständen [müssen] Leistungen im Einzelfall jedenfalls ausnahmsweise möglich sein."

Sinn sagte dazu weiter, die Einwanderungszahlen würden zunehmen: "Wir sind am Beginn einer neuen Migrationswelle." Politiker könnten deshalb versuchen, das bedeutsame Grundrecht auf Freizügigkeit einzuschränken. Um dies zu vermeiden, gebe es nur eine Möglichkeit: "Man muss wegkommen vom Inklusionsprinzip und übergehen zum Heimatlandprinzip."

Sozialleistungen aus dem Heimatland

Das bedeutet nach Aussage des Ökonomen: Wer steuerfinanzierte Sozialleistungen "in seinem Heimatland in Anspruch nehmen kann, kann nicht in einem anderen Land die Hand aufhalten - aber er darf die Leistungen seines Heimatlandes konsumieren, wo er will."

Beide erwähnten Urteile werden laut "FAZ" noch vom Bundessozialgericht überprüft.

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