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Wegweisendes BGH-Urteil: Mieter dürfen Vermieter zum Renovieren zwingen


Wegweisendes Urteil
Mieter dürfen Vermieter zum Renovieren zwingen

Von dpa
Aktualisiert am 08.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Ein Mann streicht mit einer Rolle über eine Tapete (Symbolbild): Mieter dürfen ihre Vermieter zum Renovieren verpflichten – müssen aber die Kosten mittragen.Vergrößern des Bildes
Ein Mann streicht mit einer Rolle über eine Tapete (Symbolbild): Mieter dürfen ihre Vermieter zum Renovieren verpflichten – müssen aber die Kosten mittragen. (Quelle: Markus Scholz/dpa-bilder)

Gute Nachrichten für viele Mieter: Wenn sich der Zustand der Wohnung stark verschlechtert hat, müssen die Vermieter künftig die Schäden ausbessern – unter diesen Voraussetzungen.

Langjährige Mieter können ihren Vermieter zum Renovieren verpflichten, müssen sich aber an den Kosten beteiligen. Voraussetzung ist außerdem, dass sich der Zustand der Wohnung seit Einzug deutlich verschlechtert hat.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch in zwei Fällen aus Berlin entschieden. Das Urteil ist auf alle Mieter übertragbar, die ihre Wohnung in unrenoviertem Zustand bezogen haben. (Az. VIII ZR 163/18 u.a.)

Diese Mieter dürfen nach einem BGH-Urteil von 2015 nicht auf eigene Kosten zu Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren verpflichtet werden. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag können also ignoriert werden.

Bisher war ungeklärt, ob in solchen Fällen der Vermieter einspringen muss. Die Richter entschieden sich nun für eine Kompromisslösung. Die Kosten sollen demnach in der Regel jeweils zur Hälfte von Vermieter und Mieter getragen werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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