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Kosten selbst tragen? Wann Mieter Kleinreparaturen zahlen müssen
Von dpa-tmn
Aktualisiert am 14.02.2020Lesedauer: 1 Min.
Wann müssen Mieter zahlen?
Eine solche Klausel im Mietvertrag ist nur wirksam, wenn sie nur für Gegenstände gilt, die einem häufigen Zugriff ausgesetzt sind. Außerdem muss sie Grenzen sowohl für die einmaligen Kosten als auch für die des ganzen Jahres enthalten.
Laut Rechtssprechung dürfen die Kosten 120 Euro im Einzelfall sowie bis zu acht Prozent der Jahresmiete im Jahr nicht übersteigen (Amtsgericht Berlin-Neukölln, Az.: 10 C 332/12; Amtsgericht Braunschweig, Az.: 116 C 196/05).
Daher fällt laut dem Landgericht Hamburg der Austausch zerbrochener Glasscheiben nicht unter den Begriff Kleistreparaturen (Az.: 324 O 75/90). Denn diese unterliegen – anders als beispielsweise Fenstergriffe – nicht dem häufigen Zugriff des Mieters.
Verwendete Quellen
- Nachrichtenagentur dpa-tmn
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