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Mietrecht: Schlüssel verloren – Mieter müssen schnell handeln


Aktuelle Gerichtsentscheidung
Schlüssel verloren: Warum Sie schnell handeln müssen

Von dpa
Aktualisiert am 21.08.2019Lesedauer: 1 Min.
Schlüssel steckt im Schloss: Verliert der Mieter etwas, was ihm der Vermieter überlassen hat, muss er es ersetzen – auch Schlüssel.Vergrößern des Bildes
Schlüssel steckt im Schloss: Verliert der Mieter etwas, was ihm der Vermieter überlassen hat, muss er es ersetzen – auch Schlüssel. (Quelle: Friso Gentsch/dpa)
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Er ist weg: Einen Schlüssel zu verlieren ist lästig. Richtig unangenehm wird es aber für Mieter. Denn beim Verlust des Wohnungsschlüssels können immense Kosten auf sie zukommen.

Wenn ein Mieter bemerkt, dass er seinen Wohnungs- oder Haustürschlüssel verloren hat, sollte er umgehend den Vermieter informieren. Das rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Mieter muss Schlüssel ersetzen

Besonders wichtig ist dies dann, wenn der Schlüssel zusammen mit der Geldbörse oder einem Adressanhänger abhandengekommen ist und Unbefugte damit problemlos ins Haus oder in die Wohnung gelangen können.

Zur Obhutspflicht des Mieters gehört, auf Sachen aufzupassen, die ihm der Vermieter überlässt, und Schäden zu vermeiden. Verliert er etwas, muss er es ersetzen. Das gilt auch für Schlüssel, wenn der Mieter den Verlust zu verantworten hat und die Gefahr besteht, dass jemand anderes den Schlüssel nutzt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: VII ZR 205/13). Unter Umständen springt jedoch die Hausratversicherung ein.

Wie viel ihn der Verlust kostet, kann der Mieter nur begrenzt beeinflussen: Fehlt ein Schlüssel, kann der Vermieter entscheiden, ob ein Ersatzschlüssel für die Mietwohnung angefertigt werden soll, das Türschloss oder gar die Schließanlage des Hauses samt den Türschlössern aller Wohnungen ausgetauscht wird.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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