Mieter Blumenkübel oder Schuhe im Hausflur - ist das erlaubt?
Fast jeder kennt die Situation: Ein Nachbar verschönt den Hausflur mit Blumentöpfen, ein anderer stellt seine Schuhe neben die Wohnungstür, der dritte Mieter "parkt" den Kinderwagen gleich im Eingangsbereich des Hauses. Gerade bei schmalen Treppenhäusern kann das zu heftigem Streit zwischen den Bewohnern führen. Aber ist es eigentlich erlaubt, Flur oder Treppenhaus derart zu dekorieren oder praktisch zu nutzen? Wir erklären Ihnen die geltenden Regelungen.
Schrank & Co. nicht vor die Wohnungstür stellen
Grundsätzlich gilt: Hausflure und Treppenhäuser sind Zugänge zur Wohnung und im Notfall auch Fluchtwege aus dem Haus - daher dürfen dort grundsätzlich keine Blumenkübel oder andere Dekorationen stehen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen in Berlin hin. Auch Schränke, Garderoben oder Schuhe dürften nicht vor der Wohnungstür abgestellt werden.
Rollstühle und Gehhilfen dürfen im Flur "parken"
Allerdings gibt es Ausnahmen: Im Einzelfall können auch Dekorationen erlaubt sein, wenn die anderen Bewohner des Hauses damit einverstanden sind und der Vermieter diese genehmigt. Sogar einen Anspruch auf einen Abstellplatz im Flur oder Treppenhaus haben dem Verband zufolge Bewohner, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind.
Abstellen von Kinderwagen erlaubt
Auch das Abstellen von Kinderwagen ist demnach gestattet, wenn keine andere zumutbare Möglichkeit vorhanden ist. "Aber selbst in diesen Fällen dürfen die Funktionen Zugang und Fluchtweg im Flur und auf der Treppe nicht wesentlich beeinträchtigt werden", betont der Verband.