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Berlin will Mieten deutlich drücken: Nicht mehr als acht Euro


Mietendeckel
Berlin will Wohnungsmieten bei acht Euro begrenzen

Von t-online, sm

Aktualisiert am 25.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Berlin Prenzlauer Berg: Für viele Menschen ist das Wohnen in der Hauptstadt kaum mehr bezahlbar.Vergrößern des Bildes
Berlin Prenzlauer Berg: Für viele Menschen ist das Wohnen in der Hauptstadt kaum mehr bezahlbar. (Quelle: 3dan3/getty-images-bilder)

Wohnungen in Berlin sollen in den kommenden Jahren nicht mehr als knapp acht Euro pro Quadratmeter kosten dürfen. Das sieht der Entwurf für den vom Senat geplanten Mietendeckel vor.

Die Mieten am Berliner Wohnungsmarkt sind zuletzt etwas geringer angestiegen. Dem Berliner Mietspiegel 2019 zufolge kletterte die durchschnittliche Nettokaltmiete um 33 Cent auf 6,72 Euro. Der prozentuale Anstieg lag mit 2,5 Prozent jährlich auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren.

Grund zum Aufatmen besteht dennoch nicht. Bei Neuvermietungen von Wohnungen mit Baujahr ab 2003 werden in der Regel mindestens zehn Euro je Quadratmeter fällig.

Knapp acht Euro – aber nicht für alle

Das sieht auch der rot-rot-grüne Senat der Hauptstadt und beschloss im Juni 2019 Eckpunkte für einen Mietendeckel. Demzufolge sollen die Mieten für fünf Jahre eingefroren werden. Ein Gesetzentwurf soll bis Oktober vorliegen.

Wie der Berliner "Tagesspiegel" berichtet, sollen einem Entwurf zufolge die Kaltmieten je nach Erstbezug und Ausstattung der Wohnung zwischen 3,42 bis 7,97 Euro liegen. Dem Bericht zufolge soll die Mietobergrenze auch für neuwertige Wohnungen mit Baujahr bis 2013 gelten. Danach fertig gestellte Neubauten seien von dem Mietendeckel ausgenommen.

Auch laufende Verträge gedeckelt

Bestehende Verträge dürften nach den Papieren nicht über die am Stichtag (18. Juni 2019) vereinbarte Miete hinausgehen. Diese Grenze gilt auch für Neuvermietungen solcher Wohnungen. Mieten jenseits der Obergrenzen sollen auf Antrag durch das Bezirksamt abgesenkt werden können. Kündigungen wegen Eigenbedarfs müssen vom Bezirksamt genehmigt werden. Bei Modernisierungen sind verschiedene Zuschläge auf die jeweilige Obergrenze möglich, dürfen aber zusammen nicht mehr als 20 Prozent betragen.

Die Regelungen sollen für alle vermieteten Wohnungen gelten. Ausnahmen gelten etwa für öffentlich geförderten Wohnungsbau, Studenten- und Jugendwohnheime oder Neubauten, die erstmalig 2014 bezugsfertig waren.

Der von SPD, Linke und Grünen geführte Berliner Senat will die Mieten vom Jahr 2020 an für fünf Jahre einfrieren, um die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu beruhigen. Berlin wäre das erste Bundesland mit einer solchen Regelung.

Verwendete Quellen
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