Strompreise Warum die Stromrechnung so hoch ausfällt
In diesen Wochen erhalten viele Bürger ihre Jahresverbrauchsabrechnungen zum Strom. Die meisten werden erneut für Nachzahlungen zur Kasse gebeten. Aber warum? Wir bemühen uns doch Strom zu sparen, kaufen A+++-Geräte und schalten selbst kleinste rote Kontrollleuchten aus. Und an der Strombörse, an der die Konzerne den Strom einkaufen, sinken die Strompreise. Dennoch müssen wir immer mehr für Strom abdrücken. T-Online.de klärt auf, woran das liegt.
Nils Mustermann hat seine Jahresverbrauchsrechnung bereits erhalten. Die vierköpfige Familie aus dem südhessischen Pfungstadt war sparsam und hat im Jahr 2013 nur 3226 kWh Strom verbraucht, Naturstrom. Ein guter Wert, denn Vergleichswerte (ohne elektrische Wasseraufbereitung) liegen bei 3600 kWh, wie ihnen der Stromversorger mitteilte. Dennoch muss Familie Mustermann Gebühren nachzahlen. Die Vorauszahlungen waren 110,78 Euro zu niedrig.
Das liegt zu einem kleinen Teil daran, dass Nils im Vorjahr noch rund 200 kWh weniger Strom verbraucht hatte. Zu einem größeren Teil ist jedoch "der Strompreis" verantwortlich. Sein Versorger hatte sowohl den sogenannten Arbeitspreis als auch den Grundpreis erhöht. Der Versorger klärte in der Abrechnung auch darüber auf, welche staatlichen Abgaben und Entgelte für die Netznutzung in den Arbeitspreis einfließen – Nettopreise nach der absoluten Höhe geordnet:
Netzentgelt | 189,81 Euro |
Konzessionsabgabe | 42,59 Euro |
Sonderkundenumlage §19 StromNEV | 10,44 Euro |
Entgelt für den Messstellenbetrieb | 9,06 Euro |
Offshore-Haftungsumlage | 8,07 Euro |
Abgabe gem. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) | 4,10 Euro |
Entgelt für die Messung | 2,68 Euro |
Umlage zur Verordnung zu Abschaltbaren Lasten | 0,01 Euro |
Sparsamer Verbraucher zahlt etwa 200 Euro jährlich EEG-Umlage
Zum Arbeitspreis hinzu kommt die EEG-Umlage (derzeit 6,24 ct/kWh) sowie die Stromsteuer (derzeit 2,05 ct/kWh). Allein die EEG-Umlage kostet Familie Mustermann in diesem Jahr gut 200 Euro, wenn ihr Verbrauch auf dem Niveau von 2013 bleibt.
Übrigens: Die Stromsteuer – ursprünglich zur Förderung klimapolitischer Ziele eingeführt – fließt mittlerweile fast ausschließlich in die Rentenversicherung.
Obwohl der Preis für Erzeugung und Vertrieb des Stroms seit 2009 stetig sinkt, steigt der Strompreis aufgrund der immer höheren Aufschläge weiter. Die größten Anteile haben Netznutzungsentgelte, die Umsatzsteuer und die EEG-Umlage.
Die EEG-Umlage macht im Strompreis mit einem Anteil von gut 20 Prozent mittlerweile einen der größten Einzelposten aus (vgl. Grafik unten).
Groß-Verbraucher bleiben von EEG-Umlage verschont
Ein Problem ist bekanntlich die zunehmende Zahl an Industrie-Ausnahmen von der Umlage. Dadurch erhöhen sich die Stromkosten aller anderen Stromverbraucher.
Ein weiteres Problem ist der Ökostrom selbst. Weil der sauber erzeugte Strom bei der Einspeisung in die öffentlichen Netze absoluten Vorrang hat, entsteht oft ein großes Strom-Überangebot. Bei guten Wetterlagen (Wind, Sonne) müssen dann manchmal Stromerzeugungs-Anlagen sogar abgeregelt werden. Der entgangene Gewinn wird den Betreibern aber erstattet. Die Zusatzkosten werden wiederum in die EEG-Umlage eingerechnet.
Hans-Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) hat kürzlich eine weitere Abgabe vorgeschlagen. Eine "Bereitstellungsgebühr" könne "eine gleichmäßigere Lastenverteilung" als das Netzentgelt ermöglichen.
Netzentgelt kaum transparent
Das Netznutzungsentgelt schlägt ähnlich stark zu Buche. Mit der neuen Abgabe würde das "Leitungsgeld" den größten Anteil ausmachen. Dabei ist diese Abgabe schon jetzt nicht einfach zu durchschauen. Denn die Höhe des Netzentgelts ergibt sich aus der Dauer und der Höhe einer individuellen Stromabnahme.
So belastet beispielsweise ein Heizlüfter mit einer Leistung von zwei Kilowatt (kW), der ein Jahr lang (8760 Betriebsstunden) stetig läuft, das Netz deutlich anders als ein Schmelzofen, der innerhalb einer Stunde eine Leistung von 17.520 kW verbraucht, obwohl beide Verbraucher dem Netz die gleiche "Arbeit" entnehmen (2 kW x 8760 h = 17.520 kWh = 17.520 kW x 1 h).
Maximale entnommene Leistung spielt eine Rolle
Während für den ersten Verbraucher jedoch nur Leitungen und andere Betriebsmittel mit einer Kapazität von zwei Kilowatt erforderlich sind, benötigt der zweite Verbraucher eine Leitungskapazität von 17.520 kW. Das Netzentgelt enthält deshalb eine Komponente für die maximale entnommene Leistung (kW) sowie für die Arbeit (kWh) die jeweils von Verbraucher zu Verbraucher unterschiedlich sind.
Die Netznutzungsentgelte variieren zusätzlich von Bundesland zu Bundesland. Der Bundesverband der deutschen Energiewirtschaft (BDEW) beziffert die durchschnittlichen Netznutzungsentgelte für Haushalte 2013 mit etwa 6,5 ct/kWh.
Strom-Beschaffung günstig wie noch nie – Verbrauchspreis auf Rekord
Insgesamt kostet eine Kilowattstunde Strom die privaten Verbraucher im Jahr 2014 - abhängig vom Stromversorger und vom Wohnort - fast 30 Cent und damit so viel wie noch nie. An der Leipziger Strombörse sind die Beschaffungspreise jedoch so günstig wie noch nie. Seit 2009 sinken die Preise fast kontinuierlich. Die Beschaffungspreise sind laut Statistischem Bundesamt allein zwischen Januar 2013 und Januar 2014 um rund 15 Prozent gesunken. –.
Versorger geben sinkende Strompreise nicht weiter
Vor diesem Hintergrund hatte eine Reihe von Versorgern Ende letzten Jahres angekündigt, die Preise nicht zu erhöhen. Doch eine ganze Reihe von Unternehmen schlagen nun verspätet zu. "Angesichts der zahlreichen Strompreiserhöhungen im Frühjahr wird deutlich, dass hier teilweise auf Zeit gespielt wurde", sagte Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox.
Wer jetzt eine Nachricht über eine Preiserhöhung bekommt, sollte daher die Strompreise vergleichen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Versorger wechseln. Besonders einfach und einträglich ist das für alle Verbraucher, die sich noch nie um einen günstigeren Stromtarif gekümmert haben. Laut Verivox können solche Kunden im Schnitt etwa 300 Euro sparen.