Hausbau Inhalt der Baubeschreibung gesetzlich geregelt
Berlin (dpa/tmn) - Wer ein Haus bauen lässt, hat in der Regel das Recht auf eine Baubeschreibung. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin aufmerksam. Das Gesetz ist eindeutig: Die Baubeschreibung muss die wesentlichen Eigenschaften des Hauses klar beschreiben.
Folgende Informationen müssen unter anderem enthalten sein: allgemeine Beschreibung des herzustellenden Gebäudes oder der Umbauten, Haustyp und Bauweise, Art und Umfang der Leistungen, der Planung und der Bauleitung.
Auch Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Ansichten, Grundrisse, Schnitte und gegebenenfalls Angaben zum Energie-, Brandschutz-, Schallschutzstandard und zur Bauphysik müsse enthalten sein. Außerdem muss die Baubeschreibung verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung enthalten.