Kleinreparaturen oder Tierhaltung Diese Klauseln in Mietverträgen sind unzulässig
Normalerweise regeln Mietverträge die Konditionen zwischen Vermieter und Mieter. Doch manches darf nicht geregelt – oder gar ausgeschlossen werden. Ein Überblick.
Mietverträge regeln die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern für die Dauer des Mietverhältnisses. Allerdings enthalten viele Mietverträge unwirksame Klauseln, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB).
So kann zum Beispiel das Recht zur Mietminderung bei Wohnungsmängeln nicht ausgeschlossen werden. Auch die gesetzlichen Kündigungsschutz- und Kündigungsfristregelungen sind zwingend. Hier darf die Mietvertragsvereinbarung nicht zum Nachteil des Mieters von der gesetzlichen Regelung abweichen.
Mietvertrag unbedingt überprüfen
Daneben finden sich in vielen Verträgen besonders zu Themen wie Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Tierhaltung oder Kündigungsverzicht unwirksame Klauseln.
Ist eine Vertragsklausel unwirksam, tritt nach DMB-Angaben an ihre Stelle die gesetzliche Regelung, zum Beispiel die des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bevor Mieter einen Mietvertrag unterschreiben, sollten sie einen Blick in den Vertrag werfen. Dazu können sie ihren Vertrag mit dem Mietvertragsformular des Mieterbundes vergleichen.
- Nachrichtenagentur dpa