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Mieterhöhungen landen immer häufiger vor Gericht


Zweithäufigster Streitgrund
Mieterhöhungen landen immer häufiger vor Gericht

Von dpa
21.12.2019Lesedauer: 2 Min.
Mieterhöhung: Im Streit um erhöhte Mieten treffen sich Mieter und Vermieter immer häufiger vor Gericht.Vergrößern des Bildes
Mieterhöhung: Im Streit um erhöhte Mieten treffen sich Mieter und Vermieter immer häufiger vor Gericht. (Quelle: Ralf Hirschberger/dpa)
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Für Mieter wird das Wohnen in zahlreichen Städten seit Jahren teurer. Doch viele wollen eine Erhöhung nicht einfach schlucken. Gut für Anwälte.

Im Streit um Mieterhöhungen treffen sich Mieter und Vermieter immer häufiger vor Gericht. Mehr als jedes fünfte Mietrechtsverfahren dreht sich inzwischen um die Höhe der Miete; sie ist damit nach Vertragsverletzungen zum zweithäufigsten Streitgrund geworden. Das geht aus einer Statistik des Deutschen Mieterbunds für 2018 hervor, die auf Zahlen des Statistischen Bundesamts beruht.

Die drei häufigsten Streitgründe

Zehntausende Mieter wandten sich außerdem an die örtlichen Mietervereine, um sich bei Mieterhöhungen beraten zu lassen. Mehr als jede achte Rechtsberatung drehte sich um das Thema, Tendenz steigend. "Hier spiegeln sich Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten mit zuletzt stark steigenden Mieten wider", teilte der Verband mit.

Drastisch angestiegen sind demnach Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Mieterhöhungen unter Verweis auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Mit einem Anteil von 21,3 Prozent verdrängte der Streitgrund das Thema Betriebskosten auf Rang drei. Nur Vertragsverletzungen beschäftigten die Gerichte noch häufiger. 2017 hatten sich noch 16,6 Prozent der Verfahren um Mieterhöhungen gedreht.

Seit Jahren wird zudem immer häufiger über Eigenbedarfskündigungen prozessiert, dem häufigsten Vermieterkündigungsgrund. Unverändert ist dagegen der Anteil der Gerichtsverfahren um fristlose Kündigungen. Sie folgen üblicherweise, wenn Mieter nicht pünktlich zahlen.

Zahl der Mietrechtsprozesse gesunken

Insgesamt ist die Zahl der Mietrechtsprozesse an den Amts- und Landgerichten demnach 2018 weiter gesunken, wenn auch nicht mehr so stark wie im Vorjahr. 225.235 Verfahren waren es insgesamt, 0,75 Prozent weniger als 2017 und der niedrigste Stand seit der Wiedervereinigung.

Seit 1996 ist die Zahl um mehr als ein Drittel zurückgegangen. Das liegt unter anderem daran, dass heute mehr Menschen in den eigenen vier Wänden leben, und Mietrechtsreformen sowie zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofes viele Streitpunkte entschärft haben.

Mehr als eine Million (Vorjahr: rund 1,1 Million) Mieter ließen sich dennoch bei den Mietervereinen beraten; von Schimmel in der Wohnung bis Nebenkosten gibt es eine breite Themenpalette. Mieterhöhungen sind nun in 12,8 Prozent der Fälle das Thema. Im Vorjahr waren es noch 11,7 Prozent.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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