Kompliziert aber fair? Grundsteuer: Was sich ändert und wie
Lange haben Millionen Hausbesitzer auf die Antwort gewartet. Wie viel Grundsteuer müssen sie denn nun künftig zahlen? Für wen wird es teurer und für wen günstiger?
Ab 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen System berechnet. Doch auf viele Fragen gibt es weiter keine Antwort – auch auf die wohl wichtigste: Wer muss mehr zahlen und wer weniger? Fest steht nur: Die Grundsteuer bleibt kompliziert – und unfair, weil man für die gleiche Immobilie wohl auch künftig je nach Wohnort mal gar nichts und mal mehrere Hundert Euro zahlen muss.
Die Einnahmen
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Fast jeder Immobilienbesitzer zahlt sie – und die Mieter über die Nebenkosten. Im vergangenen Jahr kamen so 14,2 Milliarden Euro zusammen. Das deckt 15 Prozent der Steuereinnahmen der Kommune, aus denen dann Straßen, Schwimmbäder, Theater und anderes bezahlt werden. Die meisten Wohnungseigentümer müssen einige Hundert Euro im Jahr berappen, Eigentümer von Mietshäusern dagegen oft vierstellige Beträge.
Das komplizierte Rechensystem
Wie viel man zahlt, ist abhängig vom Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude darauf. Das bleibt im Grunde auch so – doch welche Daten genau in die Berechnung einfließen, wird je nach Bundesland künftig unterschiedlich sein. Dann kommen noch die Kommunen ins Spiel, die mit sogenannten Hebesätzen die wahre Höhe der Grundsteuer bestimmen. Diese Faktoren sind von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. In einigen Gemeinden zahlt man dadurch gar keine Grundsteuer, in anderen für eine ähnliche Immobilie Hunderte Euro. Auch das bleibt so.
Bund und Länder
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und die Bundesländer hatten lange über die Berechnung der Grundsteuer gestritten. Das Problem: Scholz will wie bisher die Fläche und den Wert der Immobilie einbeziehen. Dafür müssten aber alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, denn derzeit wird mit völlig veralteten Daten gerechnet. Einige Bundesländer wie Bayern und auch das SPD-geführte Hamburg befürchten großen bürokratischen Aufwand. Deshalb dürfen die Länder jetzt entscheiden, ob sie das Scholz-Modell nutzen oder ein eigenes entwickeln. Bayern beispielsweise will die Höhe der Grundsteuer allein an die Fläche der Immobilie koppeln.
Egal, für welches Modell sich ein Bundesland entscheidet: Das letzte Wort haben weiter die Kommunen mit ihren Hebesätzen. Mehr dazu hier: .Grundsteuer – auf den Hebesatz kommt es an
Was für die Bürger besser ist
Das ist umstritten. Die Scholz-Seite argumentiert, für eine 100-Quadratmeter-Wohnung in einer Villa könne ruhig mehr Grundsteuer gezahlt werden als für eine 100-Quadratmeter-Wohnung in einem Plattenbau. Die Gegenseite befürchtet, wenn Immobilien wie geplant alle sieben Jahre neu bewertet werden, steige die Grundsteuer jedes Mal weiter. Man könne sich nicht darauf verlassen, dass die Kommunen das mit ihren Hebesätzen ausgleichen und auf Einnahmen verzichten.
Ab wann was gilt
Im Jahr 2025 soll die Grundsteuer zum ersten Mal nach dem neuen System eingezogen werden – unabhängig davon, welche Regelung das Bundesland nutzt. Diese Bewertung der Grundstücke soll 2022 anfangen – Hausbesitzer müssen den Behörden dann voraussichtlich einige zusätzliche Angaben machen.
Wer dann wie viel zahlt
Das ist völlig offen – und es wird wohl auch noch jahrelang unklar bleiben. Denn erstens haben die Länder noch Zeit zu entscheiden, ob sie die Scholz-Regelung nutzen oder nicht. Außerdem können die Kommunen ihre Hebesätze jederzeit ändern. Die Bundesregierung setzt zwar darauf, dass sie so kulant sind, auf zusätzliche Einnahmen aus der Grundsteuer zu verzichten – zwingen kann man sie jedoch nicht. Letztlich werden einige Hausbesitzer wegen der Neubewertung ihrer Grundstücke mehr zahlen müssen und einige weniger. Doch niemand kann vorhersagen, wen es wie trifft.
- Forderung: Mieter sollen nicht länger Kosten der Grundsteuer tragen
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Umlage auf die Mieter
An der Regelung, dass die Immobilienbesitzer die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen können, ändert sich trotz vieler Forderungen erstmal nichts.
Grund der Neuregelung
Den Wert der Immobilie berechnen die Finanzämter bisher auf Grundlage veralteter Zahlen – von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat deswegen eine Neuregelung verlangt. Bis Ende des Jahres muss die Grundsteuerreform beschlossen werden. Sonst kommt es ab Januar 2020 bei den Kommunen zu Einnahmeausfällen in Höhe von 14,8 Milliarden Euro. Das Verfassungsgericht hatte die bisherigen Regelungen für rechtswidrig erklärt.
- Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherchen