Erstattungen möglich BGH kippt Extra-Gebühren für Bauspardarlehen
Gute Nachricht für Bausparer: Diejenigen von ihnen, die für die Nutzung ihres Darlehens eine Extra-Gebühr entrichten mussten, dürfen einem Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge darauf hoffen, diese erstattet zu bekommen.
Der BGH erklärte entsprechende Klauseln in Bausparverträgen mit seinem Urteil für unzulässig, weil die Kunden dadurch unangemessen benachteiligt werden. Die Darlehensgebühr fällt an, wenn Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen - zusätzlich zu den Zinsen.
Früher sehr verbreitet
Nach Auskunft der Dachverbände sieht zwar keine der 20 Bausparkassen die Gebühr noch in ihren aktuellen Tarifen vor. Früher war sie nach Angaben der klagenden Verbraucherzentrale NRW aber weit verbreitet.
Um ein Grundsatz-Urteil zu erreichen, hatte die Verbraucherzentrale die größte deutsche Bausparkasse Schwäbisch Hall wegen einer Klausel zu einem älteren Tarif verklagt.
Ursprünglich sollte der BGH auch zwei Klagen von Bausparern gegen Wüstenrot verhandeln. In beiden Fällen machten die Kläger aber kurzfristig einen Rückzieher. Wüstenrot teilte dazu auf Anfrage mit, man habe sich auf einen Vergleich geeinigt und Stillschweigen vereinbart.
Mögliche Erstattungen für Kunden mit älterem Vertrag
Von dem Richterspruch können Kunden mit einem älteren Vertrag profitieren, die ihr Darlehen erst beantragen wollen oder die Gebühr vor nicht allzu langer Zeit gezahlt haben. Wie viele das sind, ist unklar. Wer von seiner Bausparkasse Geld zurückfordern kann, hängt von den Verjährungsfristen im konkreten Fall ab.