Zu hohe Zinsen BaFin: Bausparkassen sollen teure Altverträge kündigen
Die Finanzaufsicht BaFin drängt die Bausparkassen einem Magazinbericht zufolge, hoch verzinste Bausparverträge mit Altkunden zu kündigen. Die Finanzaufsicht fürchte, dass die in den Verträgen garantierten hohen Guthabenzinsen von 3,5 Prozent und mehr die Bausparkassen in Schieflage bringen könnten. Das berichtet die "Wirtschaftswoche" vorab.
Die BaFin werbe deshalb im Bundesfinanzministerium dafür, das Bausparkassengesetz so zu ändern, dass Altsparern künftig leichter gekündigt werden kann - notfalls sogar von der Aufsichtsbehörde selbst. Das Finanzministerium erklärte, konkrete Pläne für eine Rechtsänderung gebe es derzeit nicht.
Viele Kunden profitieren von den hohen Sparzinsen in ihren älteren Bausparverträgen, besorgen sich die Kredite aber zu günstigeren Konditionen bei Banken. Das bringt die Bausparkassen unter Druck.
Finanzministerium hält sich zurück
"Es gibt zur Zeit keine konkrete Planung, das Bausparkassengesetz zu ändern", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Allerdings stamme das Bausparkassengesetz aus dem Jahr 1991. "Über Anpassungen wird daher laufend nachgedacht, einen konkreten Zeitplan gibt es nicht", merkte der Sprecher an.
Dem Bericht zufolge schreckt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vor einer solchen "Generalermächtigung" jedoch zurück. Das Ministerium befürchte, dass dadurch das Vertrauen in den Bausparvertrag als wichtiges Element für die Immobilienfinanzierung Schaden nehmen könnte.
Bausparkassen offenbar vor Stresstest
Unterdessen müssen sich die Bausparkassen laut "Wirtschaftswoche" einem sogenannten Stresstest unterziehen. Die BaFin will herausfinden, welche Auswirkungen eine länger andauernde Niedrigzinsphase auf die Institute hätte. Die Ergebnisse sollen bis Ende Januar vorliegen. Bei der BaFin war niemand für eine Stellungnahme erreichbar.
Tausende Bausparverträge wurden bereits gekündigt
Vor gut drei Wochen war bekannt geworden, dass die Bausparkasse LBS Bayern 26.000 Bausparverträge aus alten Zeiten gekündigt hat, um sich damit von früheren Zinsversprechen zu befreien. Für die Verträge hätten die Kunden zum Teil eine Verzinsung von 3,5 Prozent auf ihr Guthaben erhalten, sagte ein Sprecher der LBS in München. Der "Münchner Merkur" hatte darüber berichtet. Aktuell liegt die Verzinsung für Bausparguthaben nur noch bei 0,25 Prozent.
Auch andere Bausparkassen hatten bereits im vergangenen Jahr unter dem Druck der Mini-Zinsen ihre Altverträge aufgelöst. Verbraucherschützer sehen das kritisch. "Rechtlich ist das ein schwieriges Thema, weil es bislang kein Urteil des Bundesgerichtshofs dazu gibt", sagte Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern dem "Merkur".
Betroffen von den Kündigungen der LBS Bayern mit Wirkung zum Mai 2015 sind Verträge, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind. Das heißt, die Kunden haben die erforderliche Summe inzwischen angespart, aber kein Darlehen in Anspruch genommen. In den Kündigungen bietet die LBS den Kunden nun an, das Guthaben zu überweisen oder in neuen Bausparverträgen zu den aktuell gültigen Konditionen anzulegen.
Nach Angaben von Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist dies kein Einzelfall. Auch andere Bausparkassen hätten Altverträge gekündigt, bei denen die Bausparsumme noch nicht überschritten worden sei. Aus seiner Sicht handelt es sich rechtlich um eine Grauzone. Wer eine Rechtsschutzversicherung habe oder die Kosten eines Verfahrens selber tragen könne, sollte sich Rat bei einem Anwalt holen.