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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vertrag kündigen So viel ist Ihre Lebensversicherung wert
Wegen der niedrigen Zinsen denkt manch einer über eine Kündigung der Lebensversicherung nach. Ob sich das lohnt, hängt vom Rückkaufswert ab.
Lebensversicherungen werfen in Zeiten niedriger Zinsen immer weniger ab. Den Vertrag zu kündigen, scheint deshalb vielen Versicherten plausibel. Doch dabei können Ihnen finanzielle Verluste drohen.
Wir erklären, wie viel Ihre Lebensversicherung noch wert ist, welchen Unterschied es macht, wann Sie den Vertrag geschlossen haben, und was für Sie bei der Steuer gilt.
Was ist der Rückkaufswert?
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie vom Versicherer erhalten, wenn Sie Ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen. Er entspricht also dem Wert Ihres Versicherungsvertrags zu diesem Zeitpunkt.
Konkret kauft der Versicherer die Rechte auf künftige Leistungen aus dem Vertrag zurück – daher der Name.
Wie hoch ist der Rückkaufswert?
Seit Juli 2018 müssen Versicherungen den aktuellen Rückkaufswert in ihren jährlichen Kundeninformationen angeben, den sogenannten Standmitteilungen. Werfen Sie also zunächst einen Blick in Ihre Unterlagen, wenn Sie eine Kündigung erwägen.
Grundsätzlich gilt: Je länger Sie in Ihre Lebensversicherung eingezahlt haben, desto höher ist der Rückkaufswert. In den ersten Jahren begleichen Sie mit Ihren Beiträgen nämlich nur die Abschlusskosten Ihres Vertrags – und können nur wenig Kapital ansparen.
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Ist Ihre Lebensversicherung erst ein paar Jahre alt, liegt der Rückkaufswert deshalb meist unter Ihren eingezahlten Beiträgen. Aber auch bei länger laufenden Policen können Sie mit einer Kündigung Geld verlieren (mehr dazu unten).
Wie schnell Sie mit einem positiven Rückkaufswert rechnen können, hängt davon ab, wie hoch der Garantiezins Ihres Vertrags ist, wie schnell Ihre Versicherung Überschüsse für Sie erwirtschaften kann und wie hoch die laufenden Kosten sind.
Wie berechnet sich der Rückkaufswert?
Der Rückkaufswert bei Kapitallebensversicherungen, die Sie ab 2008 geschlossen haben, berechnet sich anders als bei älteren Verträgen. Laut Versicherungsvertragsgesetz (§ 169 Abs. 3 VVG) muss der Rückkaufswert bei diesen jüngeren Verträgen dem sogenannten Deckungskapital entsprechen.
Das meint Ihre eingezahlten Beiträge minus aller Kosten, aber plus eventueller Überschüsse und Zinserträge. Aus diesem Kapital würde die Versicherung später die Renten auszahlen, wenn Sie den Vertrag bis zum Laufzeitende halten würden.
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Allerdings darf der Versicherer einen Stornoabschlag auf das Deckungskapital verlangen, wenn Sie frühzeitig kündigen. Dieser muss aber vorab mit Ihnen im Vertrag vereinbart worden sein.
Das gilt für ältere Lebensversicherungen
Für Lebensversicherungen zwischen 1994 und 2007 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehrere Urteile gefällt und die Berechnung des Rückkaufswerts damit festgelegt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Oktober 2005, Az. IV ZR 162/03; 17. Oktober 2012, Az. IV ZR 202/10; 25. Juli 2012, Az. IV ZR 201/10; 11. September 2013, Az. IV ZR 17/13).
Demnach muss er sich auf mindestens die Hälfte Ihrer Beiträge nach Abzug der Verwaltungskosten belaufen. Das nennt man auch das "ungezillmerte Deckungskapital". Abschlusskosten oder Stornogebühren darf Ihre Versicherung nicht abziehen.
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Auch bei fondsgebundenen Lebensversicherungen hat der BGH geurteilt, dass der Rückkaufswert bei Altverträgen zwischen 1994 und 2007 mindestens die Hälfte des Fondsguthabens betragen muss.
Zwar darf der Versicherer Verwaltungskosten abziehen, aber keine Abschlusskosten ("ungezillmertes Fondsguthaben"). Für Verträge ab 2008 richtet sich der Rückkaufswert nach dem Zeitwert der Police.
Gut zu wissen: Wurden Sie beim Abschluss einer älteren Lebensversicherung nicht ausreichend oder falsch über Ihr Widerrufsrecht informiert, können Sie noch heute Widerspruch einlegen. Sie bekommen dann alle Beiträge verzinst zurück.
Muss ich Steuern zahlen?
Das kommt darauf an, wann Sie die Lebensversicherung abgeschlossen haben. Hat der Vertrag vor 2005 begonnen, ist der Ertrag nach einer Kündigung für Sie in der Regel steuerfrei – wenn Sie diese Kriterien erfüllen:
- Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre bestanden haben.
- Sie müssen mindestens fünf Jahre regelmäßig Beiträge gezahlt haben.
- Die vereinbarte Todesfallsumme muss mindestens die Höhe von 60 Prozent der eingezahlten Beiträge erreichen.
Bei Verträgen ab 2005 müssen Sie auf den Ertrag Steuern zahlen – allerdings kann es Rabatt geben. Erfüllen Sie die sogenannten 12/60- und 12/62-Regeln, bleibt der Ertrag zur Hälfte steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz). Der Ertrag ist der Rückkaufswert minus eingezahlte Beiträge.
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Um nur die Hälfte davon versteuern zu dürfen, müssen Sie diese Bedingungen erfüllen:
- Sie erhalten den Rückkaufswert frühestens nach Ablauf von zwölf Jahren
- und nach dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers;
- bei Vertragsabschlüssen ab 2012 nach dem 62. Lebensjahr.
Kündigen Sie zu früh, müssen Sie hingegen Abgeltungssteuer auf den vollen Kapitalertrag zahlen. Der Sparerpauschbetrag kann allerdings dafür sorgen, dass Sie die Steuer nur auf jenen Betrag zahlen müssen, um den der Gewinn Ihren Freibetrag übersteigt. Wie Sie ihn nutzen, lesen Sie hier.
Wie lange dauert es, bis der Rückkaufswert ausgezahlt wird?
Sie erhalten den Rückkaufswert in der Regel ein bis drei Wochen, nachdem Ihre Kündigung wirksam geworden ist. Zwischen dem Gang zur Post und dem Eingang der Auszahlung auf Ihrem Konto liegen aber häufig rund zwei Monate.
Ist es sinnvoll, eine Lebensversicherung zu kündigen?
Auch wenn Lebensversicherungen wegen niedriger Zinsen immer weniger abwerfen: Einfach so kündigen sollten Sie die Verträge nicht. Denn das ist fast immer mit finanziellen Verlusten verbunden, vor allem wenn die Abschluss- und Verwaltungskosten hoch sind und der Versicherer nach der Vertragsauflösung Schlussboni einbehält.
Lassen Sie sich daher am besten unabhängig beraten, bevor Sie die Kündigung einreichen. Womöglich wirft Ihr Vertrag doch eine bessere Rendite ab, als im derzeitigen Niedrigzinsumfeld bei anderen Anlageformen möglich wäre.
Benötigen Sie das Geld allerdings dringend und müssten Sie andernfalls einen Kredit aufnehmen, der Sie mehr Zinsen kostet als der Vertrag erwirtschaftet, kann es sinnvoll sein, den Vertrag zu beenden. Allerdings gibt es Alternativen zur Kündigung. So kann es sich mehr lohnen, die Lebensversicherung zu verkaufen. Lesen Sie hier, wie das geht.
- Eigene Recherche
- gansel-rechtsanwaelte.de: "Rückkaufswert Lebensversicherung: Antworten auf die wichtigsten Fragen"
- Finanztip: "Das ist Deine Lebensversicherung wert"
- Verbraucherzentrale: "Lebensversicherung kündigen? Diese Alternativen sind oft besser"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa