t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberVersicherungenLebensversicherung

Lebensversicherung und Steuer: Bis wann steuerfrei?


Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Vertragsart entscheidet
So müssen Sie Ihre Lebensversicherung versteuern


Aktualisiert am 18.12.2024Lesedauer: 5 Min.
Älteres Paar prüft einen Vertrag (Symbolbild): Was für Ihre Lebensversicherung bei der Steuer gilt, hängt unter anderem davon ab, wann Sie den Vertrag geschlossen haben.Vergrößern des Bildes
Älteres Paar prüft einen Vertrag (Symbolbild): Was für Ihre Lebensversicherung bei der Steuer gilt, hängt unter anderem davon ab, wann Sie den Vertrag geschlossen haben. (Quelle: PeopleImages/getty-images-bilder)
News folgen

Mit einer kapital- oder fondsgebundenen Lebensversicherung sparen Sie Geld für Ihre Rente an. Von den Erträgen möchte der Staat aber oft etwas abhaben.

Wer im Alter gut leben will, kommt um private Vorsorge meist nicht herum. Millionen Deutsche besitzen deshalb Lebensversicherungen. Komplett behalten dürfen Sie die Auszahlung in der Regel aber nicht.

Denn wie bei so vielen Dingen im Leben kassiert der Staat auch in den meisten Fällen bei der Lebensversicherung Steuern. Das gilt auch, wenn Sie die Police vorzeitig kündigen oder verkaufen. Allerdings gibt es auch Lebensversicherungen, deren Erträge steuerfrei bleiben. Entscheidend ist primär das Alter Ihres Vertrags.

Muss ich auf Lebensversicherungen Steuern zahlen?

Das kommt darauf an, wann Sie die Lebensversicherung abgeschlossen haben. Hat der Vertrag vor 2005 begonnen, ist der Ertrag für Sie in der Regel steuerfrei – egal ob Sie sich das Guthaben auszahlen lassen, die Versicherung kündigen oder verkaufen (mehr dazu im nächsten Abschnitt).

Für jüngere Verträge gilt jedoch: Ja, Sie müssen Steuern zahlen. So verlangt es das Alterseinkünftegesetz. Wie genau Steuern anfallen, hängt davon ab, was Sie mit Ihrer Lebensversicherung vorhaben. Ein Überblick.

Auszahlung

Halten Sie Ihre Lebensversicherung bis zum Laufzeitende, bekommen Sie die sogenannte Ablaufleistung. Das ist die Summe aus Ihren angesparten Beiträgen minus Kosten, den gutgeschriebenen Überschüssen der Versicherung und dem Schlussbonus. Davon versteuern müssen Sie nur den reinen Ertrag, also die Differenz zwischen der ausgezahlten Summe und Ihren eingezahlten Beiträgen.

Auf diese Kapitaleinnahmen gewährt Ihnen der Staat bei Lebensversicherungen aber noch Rabatt: Die Erträge bleiben zur Hälfte steuerfrei. Laut § 20 Abs. 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EstG) müssen Sie dafür die sogenannten 12/60- und 12/62-Regeln erfüllen. Das bedeutet:

  • Die Auszahlung erfolgt frühestens nach Ablauf von zwölf Jahren
  • und nach dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers;
  • bei Vertragsabschlüssen ab 2012 nach dem 62. Lebensjahr.

Bei Verträgen ab dem 1. April 2009 muss die Todesfallsumme zudem bis zum Ende der Vertragslaufzeit mindestens 50 Prozent aller gezahlten Beiträge ausmachen, damit Sie nur auf die Hälfte des Ertrags Steuern zahlen.

Obwohl es sich um Kapitaleinkünfte handelt, werden diese nicht mit der Abgeltungssteuer belegt, sondern mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz (mehr dazu unten).

Wichtig: Ihre Versicherung behält die Steuer bei der Auszahlung in der Regel in voller Höhe ein und führt sie direkt ans Finanzamt ab. Um die sogenannte Halbeinkünfteregelung zu nutzen, müssen Sie daher selbst aktiv werden und eine Steuererklärung machen (mehr dazu unten).

Gut zu wissen: Auszahlungen von Risikolebensversicherungen, die zum Beispiel an Ehepartner und Angehörige gehen, sind steuerfrei. Eventuell kann aber Erbschaftsteuer fällig werden. Lesen Sie hier, wie Sie bei der Erbschaftsteuer sparen.

Kündigung

Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert. Auch hier gilt: Erfüllen Sie die 12/60- oder 12/62-Regel (siehe oben), müssen Sie nur die Hälfte des Ertrags versteuern. Der Ertrag ist der Rückkaufswert minus eingezahlte Beiträge. Lesen Sie hier, wie viel Ihre Lebensversicherung wert ist.

Kündigen Sie zu früh, müssen Sie hingegen Abgeltungssteuer auf den vollen Kapitalertrag zahlen. Der Sparerpauschbetrag kann allerdings dafür sorgen, dass Sie die Steuer nur auf jenen Betrag zahlen müssen, um den der Gewinn Ihren Freibetrag übersteigt.

Verkauf

Verkaufen Sie Ihre Lebensversicherung, erhalten Sie dafür eine Kaufsumme von einem spezialisierten Anbieter. Dieser Betrag abzüglich Ihrer eingezahlten Beiträge ergibt Ihren Gewinn.

Darauf müssen Sie Abgeltungssteuer zahlen, was Ihre Versicherung aber für Sie erledigt. Über die Steuererklärung können Sie sich auch hier den Sparerpauschbetrag anrechnen lassen, wenn Sie die Anlage KAP ausfüllen. Mehr zum Verkauf einer Lebensversicherung lesen Sie hier.

Bis wann sind Lebensversicherungen steuerfrei?

Haben Sie noch eine alte Lebensversicherung, also Ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2005 begonnen, sind die Erträge steuerfrei – wenn Sie diese Kriterien erfüllen:

  • Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre bestanden haben.
  • Sie müssen mindestens fünf Jahre regelmäßig Beiträge gezahlt haben.
  • Die vereinbarte Todesfallsumme muss mindestens die Höhe von 60 Prozent der eingezahlten Beiträge erreichen.

Gut zu wissen: Wann genau Sie Ihren Vertrag geschlossen haben, sehen Sie auf Ihrem Versicherungsschein. Entscheidend ist das Datum, das dort steht.

Wie hoch wird eine Lebensversicherung versteuert?

Erträge aus Lebensversicherungen, die Sie ab 2005 geschlossen haben, müssen Sie versteuern. Wie hoch die Abgabe ausfällt, hängt davon ab, um was für eine Art von Gewinn es sich handelt.

Lassen Sie sich die Ablaufleistung auszahlen, müssen Sie auf die Differenz dieser Summe und Ihrer Beiträge Einkommensteuer zahlen. Welcher Prozentsatz für Sie gilt, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Erfüllen Sie die 12/60- oder 12/62-Regeln (siehe oben), zahlen Sie nur auf die Hälfte des Ertrags Einkommensteuer.

Ähnlich verhält es sich, wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen und dadurch Gewinn machen. Auch hier müssen Sie nur auf die Hälfte des Ertrags Steuern zahlen, wenn Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen. Allerdings wird hier nicht eine Einkommens-, sondern Abgeltungssteuer fällig. Das heißt: Von Ihrem Gewinn geht ein Viertel an Steuern ab, plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Verkaufen Sie Ihre Lebensversicherung, greift ebenfalls die Abgeltungssteuer. Anders als bei der Kündigung müssen Sie den Ertrag aber komplett versteuern.

Wie viel ist mein Geld in der Zukunft wert?
Berechnung
Zukünftiger Wert63.636
Wertverlust6.364

Kann ich eine Lebensversicherung steuerlich absetzen?

Ob Sie eine Kapitallebensversicherung steuerlich absetzen können, hängt ebenfalls davon ab, wann Sie den Vertrag geschlossen haben. Geschah das vor 2005, können Sie die Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abziehen.

Allerdings ist das nur dann möglich, wenn die Beiträge für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen nicht schon überschreiten – und das tun sie in der Regel.

Für Kapitallebensversicherungen, die Sie ab 2005 begonnen haben, gilt ohnehin: Die Beiträge können Sie nicht von der Steuer absetzen.

Wo trage ich eine Lebensversicherung in der Steuererklärung ein?

Es kann sinnvoll sein, Erträge aus Lebensversicherungen dem Finanzamt über die Steuererklärung mitzuteilen. Denn Ihr Versicherer kümmert sich zwar selbst darum die Steuer an den Fiskus abzuführen, diese können Sie aber unter Umständen noch drücken.

Bei einem Gewinn aus einer Ablaufleistung greift für Sie möglicherweise die Halbeinkünfteregelung (siehe oben). Dann müssen Sie nur auf die Hälfte des Ertrags Einkommensteuer zahlen. Ihre Versicherung behält aber in der Regel die Steuer in voller Höhe ein. Sie müssen daher selbst aktiv werden, um sich zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.

So gehen Sie vor

Tragen Sie dafür in Zeile 23 der Anlage KAP der Steuererklärung den vollen Gewinn aus der Auszahlung ein. Das Finanzamt belegt dann wie vorgesehen nur die Hälfte dieses Kapitalertrags mit der Einkommens- statt der Abgeltungssteuer und erstattet Ihnen zu viel gezahlte Beträge.

Zusätzlich können Sie sich mit der Steuererklärung den Freibetrag bei Kapitalerträgen (Sparerpauschbetrag) anrechnen lassen. Wie das geht, lesen Sie hier.

Sie können über die Steuererklärung auch beantragen, dass das Finanzamt den gesamten Sparerpauschbetrag von 801 Euro auf Ihren Gewinn aus der Auszahlung anrechnet. Für andere Kapitaleinkünfte müssen Sie dann zwar ab dem ersten Euro Abgeltungssteuer zahlen, das lohnt sich aber, wenn Ihr Einkommenssteuersatz höher ist als die 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Loading...
Loading...

Was bei Kündigungen und Verkauf gilt

Auch wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen und dadurch Gewinn machen, können Sie von der Halbeinkünfteregelung profitieren. Statt auf den vollen Gewinn zahlen Sie dann nur Abgeltungssteuer auf die Hälfte davon. In diesem Fall sollten Sie ebenfalls die Anlage KAP der Steuererklärung ausfüllen.

Erträge aus einem Verkauf müssen Sie immer komplett versteuern. Der Versicherer erledigt das für Sie. Eigentlich müssen Sie also gar nichts tun. Es sei denn, Sie können noch Ihren Sparerpauschbetrag geltend machen, um Ihre Steuerlast zu drücken.

Sollten Sie Ihre Lebensversicherung mit Verlust verkauft haben, sollten Sie das in jedem Fall eintragen. Denn falls Sie andere Kapitalerträge haben, können Sie den Verlust damit verrechnen – und Ihre Steuerlast senken.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Finanztip: "Steuer auf Lebensversicherung: So musst du deinen Vertrag versteuern"
  • Verbraucherzentrale
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website