Kfz-Versicherung Vollkasko: Was genau deckt die Versicherung ab?
Die Vollkaskoversicherung deckt ein großes Spektrum von Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Eine solche Kfz-Versicherung übersteigt naturgemäß den eingeschränkten Leistungsumfang der zumeist günstigeren Teilkaskoversicherung.
Lohnenswert vor allem für neuere Fahrzeuge
Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich insbesondere für neuere Fahrzeuge, die nicht älter als fünf Jahre sind. Obwohl die Versicherung für viele Fahrzeugtypen im Vergleich zur Teilkasko recht kostspielig erscheint, relativieren sich die Mehrkosten durch die erhöhte Schadensabgeltung sowie den größeren Geltungsbereich im Falle einer Regulierung. Die tatsächliche Höhe der zu leistenden Jahresprämie lässt sich bei Bedarf wie bei der Teilkasko durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduzieren.
Vandalismusschäden werden abgedeckt
Ein wesentlicher Unterschied zu einer Teilkasko-Kfz-Versicherung liegt in der Abdeckung von Schäden, die durch mutwillige Handlungen fremder Personen (z.B. Vandalismus) verursacht wurden. Somit kommt die Police auch für Unfallschäden auf, bei denen der Unfallverursacher beispielsweise wegen Fahrerflucht nicht zu ermitteln ist. Von dem Geltungsbereich ausgeschlossen sind Fälle von Unterschlagung (das versicherte Fahrzeug wurde vom Versicherungsnehmer zum Gebrauch oder zum Verkauf überlassen), Reifenschäden (sofern es sich nicht um ein versichertes Ereignis handelt) sowie Schäden, die auf ein Fahrerverhalten zurückzuführen sind, das durch wetterbedingte Naturgewalten hervorgerufen wurde.
Tatsächlicher Leistungskatalog kann abweichen
Welche Leistungen am Ende in welchem Umfang übernommen werden, hängt von den individuellen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Kfz-Versicherung ab. Zuweilen kann es hier zu beträchtlichen Unterschieden im Detail kommen: So deckt die Police A ausschließlich Zusammenstöße mit Haarwild ab, während die Police B grundsätzlich für Schäden durch alle Arten von Tieren aufkommt.
Von solchen Feinheiten abgesehen umfasst der klassische Leistungskatalog einer Vollkasko-Kfz-Versicherung die folgenden Bereiche: Schäden bei Sturm oder Brand, Diebstahl, Bruchschäden, Marderbiss, Schäden an der Verkabelung (Kurzschluss), mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismus) und Wildschäden (bei Ausweichmanövern). Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind unter anderem Schäden, die durch grob fahrlässiges Handeln des Halters sowie Drogen- oder Alkoholkonsum entstanden sind.