Streit vor Gericht Nach Tod eines Beamten: Muss Sterbegeld versteuert werden?

Berlin (dpa/tmn) - Wenn ein Beamter stirbt, wird entsprechend einer festgelegten Reihenfolge seinem Ehepartner, seinen Kindern oder anderen Verwandten ein Sterbegeld ausgezahlt. Ob diese Zahlung dann versteuert werden muss, ist allerdings juristisch umstritten.
Es gebe einander "entgegenstehende Gerichtsentscheidungen, ob dieses Geld zu versteuern ist", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass solche Sterbegelder steuerpflichtiger Arbeitslohn sind (Az.: 11 K 2024/18 E). Geklagt hatte eine Tochter, die nach dem Tod ihrer Mutter ein Sterbegeld erhalten hatte. Sie berief sich auf eine Steuerbefreiungsvorschrift im Einkommensteuerrecht, die aber aus Sicht des Gerichts nicht anwendbar sei, da die Auszahlung nicht wegen Hilfsbedürftigkeit erfolgte. Denn die Sterbegeldhöhe orientierte sich an der Einkommenshöhe der Mutter, nicht am Finanzbedarf der Tochter.
Die gegenteilige Rechtsauffassung vertritt des Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Es ordnete das Sterbegeld für einen Landesbeamten als steuerfrei ein (Az.: 11 K 11160/18). In beiden Fällen wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, so dass die Urteile noch nicht rechtskräftig sind (Az.: VI R 33/20 und VI R 8/19).
Erhalten Hinterbliebene Sterbegeld für verstorbene Beamte, sollten sie Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einlegen, falls das Finanzamt Steuern für die Zahlung verlangt. Zur Begründung kann auf die Verfahren beim Bundesfinanzhof verwiesen werden, rät Klocke.