Zinssatz verfassungswidrig Finanzhof setzt Zinsen auf Steuernachzahlung aus
Steuern zahlen die wenigsten gerne, doch zu viele Steuern zu bezahlen, ist ein Graus. Genau das scheint für manche Steuerzahler der Fall zu sein, nämlich dann, wenn es um Nachzahlungszinsen von Steuerschulden geht. Diese seien laut Bundesfinanzhof von den Finanzämtern nämlich viel zu hoch angesetzt – sogar "realitätsfern".
Die Finanzämter verlangen nach Einschätzung des Bundesfinanzhofs seit Jahren weit überhöhte Nachzahlungszinsen von den Steuerzahlern. Die Zinshöhe von monatlich 0,5 Prozent der Steuerschuld sei realitätsfern und unbegründet, teilt der Bundesfinanzhof mit und bezweifelt die Angemessenheit der Zinsen. (Beschluss IX B 21/18)
Fiskus kassiert Milliarden
Allein bei der steuerlichen Betriebsprüfung habe der Fiskus in den letzten Jahren mehr als zwei Milliarden Euro Zinsen kassiert. Im konkreten Fall hatte der Bundesfinanzhof über die Klage eines Ehepaars aus Nordrhein-Westfalen zu entscheiden, dessen Einkommenssteuer für das Jahr 2009 das Finanzamt zunächst auf 159.139 Euro festgesetzt hatte. Nach einer Außenprüfung forderte das Finanzamt im November 2017 eine Nachzahlung von zwei Millionen Euro plus Nachzahlungszinsen von 240.831 Euro.
Zinssatz verfassungswidrig
Das Finanzgericht Köln lehnte die Beschwerde des Ehepaars ab, der Bundesfinanzhof dagegen gab dem Antrag statt und setzte den Vollzug aus. Der seit 1961 unveränderte Zinssatz sei heute realitätsfern und grundgesetzwidrig.
Angesichts der Niedrigzinsen wirke er wie ein grundloser Zuschlag auf die Steuer. Der Gesetzgeber müsse von Rechts wegen prüfen, ob der Zinssatz angemessen sei. Er habe "gleichwohl bis heute nichts getan".
- dpa