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Steuertipps vor dem Jahresende | Werbungskosten vorziehen, Arbeitsmittel kaufen


Steuertipps vor dem Jahresende
Werbungskosten vorziehen, Arbeitsmittel kaufen

Von t-online
Aktualisiert am 28.10.2013Lesedauer: 1 Min.
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Für Arbeitnehmer kann sich die geballte Anschaffung von Arbeitsmitteln in den letzten Wochen dieses Jahres rechnen. Egal ob Computer, Aktentasche, Stifte, Fachliteratur oder neue Büromöbel gekauft werden: Hauptsache ist, dass über 1000 Euro in diesem Jahr an Ausgaben für den Job zusammenkommen. Das entspricht nämlich der Höhe des Pauschbetrags. Dieser Betrag drückt die Steuer, unabhängig von einem Arbeitszimmer zu Hause. Kostet ein Arbeitsmittel inklusive Mehrwertsteuer nicht mehr als 487,90 Euro (410 Euro exkl. MwSt.), kann der Kauf sofort und in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden.

Ist der Pauschbetrag von 1000 Euro schon überschritten, sollten Ausgaben vorgezogen werden. So kann es sich lohnen, das Geld für einen bereits für 2014 geplanten Kurs oder eine Fortbildung noch bis Silvester zu überweisen. Absetzbar sind auch Kosten z.B. für einen Schreibtisch oder einen Computer. Bis zu einem Betrag von 410 Euro kann der Betrag sofort abgesetzt werden, darüber hinaus wird der Preis über mehrere Jahre abgeschrieben.

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