Einkommensteuererklärung Einkommensteuererklärung: Wer Sie abgeben muss
Falls Sie erwerbstätig sind, sind Sie verpflichtet, Ihre Einkünfte zu versteuern. Nicht immer ist jedoch klar, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen und auf welche Weise das konkret erfolgen muss.
Einkommensteuererklärung abgeben lohnt sich
Statistisch erhalten Sie, wenn Sie selbstständig oder angestellt erwerbstätig sind, eine Steuererstattung von rund 800 Euro pro Jahr. Um sich diese zu sichern, müssen Sie jedoch eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Selbstständige müssen auf jeden Fall die Steuerformulare ausfüllen, jedoch kann sich auch für Angestellte die Erklärung lohnen. Von der Steuer absetzen können Sie üblicherweise Kosten für Weiterbildungen beziehungsweise Fahrtkosten, also solche Ausgaben, die Sie im weiteren Sinne für Ihre Arbeit ausgeben.
Elektronische Abgabe ist Pflicht
Neben Selbstständigen müssen auch solche Arbeitnehmer die Einkommensteuererklärung abgeben, die einem Nebenerwerb nachgehen und dabei einen Nettogewinn von mehr als 310 Euro monatlich erzielen. Daneben sind Sie auch zur Abgabe verpflichtet, wenn Sie zum Beispiel Einkünfte aus Pachtverträgen, Vermietungen etc. erzielen. Nach § 25 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes muss die Steuererklärung seit 2011 elektronisch erfolgen. Ziel dieser Regelung ist es, die ausufernde Bürokratie zu verringern.