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Steuertipp | Apotheken-Quittungen aufheben


Steuertipp
Apotheken-Quittungen aufheben

t-online, t-online.de

08.03.2012Lesedauer: 1 Min.
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Verbraucher, die sich im Jahr 2011 rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke geholt haben, können ihre Quittungen für das Finanzamt sammeln, um Steuern zu sparen. Darauf machte der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Wer die Kosten für privat bezahlte Medikamente in der Einkommensteuererklärung als "Außergewöhnliche Belastungen" geltend machen will, muss jedoch eine medizinische Notwendigkeit für das Verwenden der Präparate nachweisen.

Dieser Nachweis kann durch ein so genanntes Grünes Rezept erfolgen, das der Arzt als Empfehlung ausgestellt und der Apotheker als Quittung bedruckt hat. Ob und in welcher Höhe derartige Ausgaben für die Selbstmedikation anerkannt werden, prüft das Finanzamt von Fall zu Fall. Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten nur dann, wenn sie eine "zumutbare Belastung" übersteigen. Sie in der eigenen Steuererklärung anzugeben, kann sich also je nach Einkommen und Familienstand lohnen.

Viele Apotheken unterstützen die Verbraucher beim nachträglichen Sammeln von Quittungen und Belegen, so der DAV: Wer als Patient in seiner Stammapotheke eine Kundenkarte besitzt, kann dort um eine Bescheinigung über alle Ausgaben für Medikamente im Jahr 2011 bitten, die seine Krankenkasse bislang nicht erstattet hatte und die er deshalb privat zahlen musste. Das entsprechende Service-Angebot sowie Inhalt und Form der Bescheinigungen variieren jedoch von Apotheke zu Apotheke.

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