Ausbildung Wie zählt mein Fachschulbesuch für die Rente?
Für die gesetzliche Rente sind nicht nur die Jahre im Beruf relevant. Auch ein Fachschulstudium kann anerkannt werden.
Ab dem 17. Lebensjahr können Schul- und Studienzeiten für maximal acht Jahre bei Ihrer Rente berücksichtigt werden.
"Hierzu gehört auch ein Fachschulstudium, sofern es mindestens sechs Monate oder 600 Unterrichtsstunden dauerte", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Ein Fachschulstudium kann auch Ihre Rente erhöhen. Die Expertin rät: "Damit das Studium anerkannt werden kann, müssen Sie bei dem Antrag auf Kontenklärung einen Nachweis über den Zeitraum und gegebenenfalls des Abschlusses einreichen."
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Katja Braubach