Rentenlücke schließen So können Verbraucher ihre Altersvorsorge planen
Wer im Ruhestand nicht auf seinen gewohnten Lebensstandard verzichten will, sollte sich nicht auf die gesetzliche Rente verlassen. Eine Möglichkeit ist die private Vorsorge. Ein Rentenberater kann bei der Entscheidung helfen.
Längst steht fest: Die gesetzliche Rente allein reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu halten. Zudem wird das Rentenniveau auf absehbare Zeit weiter sinken – auch wenn derzeit beteuert wird, die Grenze bis zum Jahr 2025 bei 48 Prozent zu halten. Weitergehenden Prognosen zufolge sinkt das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 auf 43 Prozent des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes. Zugleich steigt der steuerpflichtige Teil der Rente ebenfalls bis 2030 auf dann 100 Prozent an.
Rentenlücke ausgleichen
Zur Berechnung der Rentenlücke gibt es eine Faustregel: Rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens reichen im Rentenalter aus, um den Lebensstandard zu halten. Das bedeutet: Wer zum Beispiel vor dem Ruhestand monatliche Einnahmen von rund 1.500 Euro netto hat, braucht im Alter rund 1.200 Euro pro Monat. Der Blick auf den eigenen Rentenbescheid offenbart die mögliche Rentenlücke, die es privat auszugleichen gilt.
Altersarmut: Der Anteil der Senioren, die in Armut leben oder von Altersarmut bedroht sind, nimmt stetig zu. Besonders Frauen laufen aufgrund häufig niedriger Löhne und unterbrochener Erwerbsbiografien Gefahr, im Alter in die Armut abzurutschen.
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung sollte mit der betrieblichen Altersvorsorge und/oder der privaten Altersvorsorge ergänzend für den Ruhestand vorgesorgt werden. Allerdings gibt es eine Flut an verschiedenen Produkten und Anbietern. Dadurch sind auch die Anforderungen an die Rentenberatung, aber auch an den einzelnen Verbraucher gestiegen. Oftmals haben Verbraucher mehrere Verträge. Dann wird es schwer zu erkennen, wie hoch das Einkommen im Alter ausfällt und ob das Geld im Alter reicht. In so einem Fall kann ein Rentenberater helfen.
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Versicherungen, Banken und Co. bieten Rentenberatung
Unterstützung findet man etwa bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei den Verbraucherzentralen oder bei einem Honorarberater. Zudem informieren Mitarbeiter von Banken und Versicherungen über Produkte – oft aber nicht produktunabhängig und nur scheinbar kostenlos. Die Vermittler oder Anbieter erhalten in der Regel bei einem erfolgreichen Vertragsabschluss eine Provision. Diese müssen sie gegenüber dem Kunden auch offenlegen. Die Verbraucherzentralen empfehlen produktunabhängige Berater.
Diese Informationen werden für die Vorsorgeberatung benötigt:
- Aktuelle Renteninformation
- Bestehende Vorsorgeverträge
- Steuerbescheid
- Gehaltsabrechnung
Während der Beratung sollten alle Anwartschaften erfasst und bei den Berechnungen Steuern und Sozialausgaben für die Anspar- und die Auszahlphase berücksichtigt werden. Am Ende sollten Verbraucher eine Übersicht mit den wesentlichen Eckdaten erhalten, die sie mit nach Hause nehmen können.
Regelrenteneintritt: Die Regelalterszeit für die vor dem 1. Januar 1947 Geborenen liegt bei 65 Jahren. Für die Jahrgänge danach wird pro Geburtsjahr jeweils ein Monat hinzuaddiert. Für ab dem 1. Januar 1964 und danach Geborene liegt der Regelrenteneintritt bei 67 Jahren.
Produktneutrale Beratung
Eine produktneutrale und kostenfreie Beratung gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Berater geben einen Überblick über die Höhe der gesetzlichen Rente, berechnen die zu erwartende Rentenlücke und geben einen Überblick über Vorsorgemodelle. Ein Termin kann telefonisch oder online vereinbart werden.
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Da die Beratung produktneutral erfolgt, besteht nicht die Gefahr, dass man einen Vertrag aufgeschwatzt bekommt, den man nicht benötigt oder haben will. Dies hat aber auch seine Grenzen. Denn: Eine Bewertung oder konkrete Produktempfehlung können die Berater der Deutschen Rentenversicherung nicht vornehmen. Die Auswahl müssen die Verbraucher entsprechend ihren Möglichkeiten selbst vornehmen.
Altersarmut im Selbst-Check: Ob Sie selbst von Altersarmut bedroht sind, können Sie über den anonymen Test des Sozialverbandes Deutschland erfahren. Zur Abschätzung des Risikos von Armut im Alter wird nach der Art der Beschäftigung und der ungefähren Höhe des Einkommens gefragt, ob das Arbeitsverhältnis befristet ist oder ein Zeitarbeitsverhältnis vorliegt oder es Zeiten der Arbeitslosigkeit gab.
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Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung
Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung erhalten gesetzlich Versicherte in der Regel ab dem 27. Lebensjahr, die mindestens fünf Jahre gesetzlich rentenversichert waren. Sie wird einmal pro Jahr versandt. Dieser können die bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Ansprüche entnommen werden. Darunter die Informationen über die voraussichtlich Höhe der Rente bei gleichbleibenden Einzahlungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze sowie die Rentenhöhe im Fall der Erwerbsminderung.
- Eigene Recherchen
- Deutsche Rentenversicherung
- Stiftung Warentest
- Verbraucherzentrale NRW
- Nachrichtenagentur dpa