Geld-vorsorge Gericht verbietet Ergo Werbung mit "Kundenanwalt"
Erneut steht Ergo in den Schlagzeilen. Die Versicherungsgruppe darf einem Gerichtsurteil zufolge nicht mehr mit einem "Kundenanwalt" werben. Das Düsseldorfer Landgericht habe es untersagt, die Bezeichnung "Kundenanwalt" zu verwenden, bestätigte ein Gerichtssprecher (Az.: 34 O 8/13).
Die Rechtsanwaltskammer Berlin war mit einer Klage gegen Ergo vorgegangen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
"Kunden bekommen falschen Eindruck"
"Die Kunden gewinnen durch diese Werbung den falschen Eindruck, der "Kundenanwalt" vertrete wie ein Rechtsanwalt alleine ihre Interessen, obwohl er in die Hierarchie der Ergo-Versicherung eingebunden ist", teilte Marcus Mollnau, Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin, mit.
Ein Ergo-Sprecher sagte, man werde gegen die Entscheidung in Berufung gehen. Der Ergo-Kundenanwalt sei zwar kein Rechtsanwalt, vertrete aber als Instanz im Unternehmen die Interessen der Kunden, so die Begründung.
Mehr Transparenz und Verständlichkeit
Der Ergo-Kundenanwalt ist eine ganze Abteilung. Mit der Einrichtung des Kundenanwalts wolle der Konzern mehr Verständlichkeit und Transparenz erzeugen, zudem soll die Einrichtung eine Schlichterfunktion einnehmen. Das geht aus einem Firmeninterview mit Ralf Königs, dem Kundenanwalt, hervor.