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Kapitalerhöhung bei Tui: Was das ist – und was es für Anleger bedeutet


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Tui gibt neue Aktien aus
Darum sollten Anleger bei einer Kapitalerhöhung aufhorchen


Aktualisiert am 08.10.2021Lesedauer: 5 Min.
Börsenkurse (Symbolbild): Bei einer Kapitalerhöhung sinkt der Aktienkurs.Vergrößern des Bildes
Börsenkurse (Symbolbild): Bei einer Kapitalerhöhung sinkt der Aktienkurs. (Quelle: Sitthiphong/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Der Tui-Aufsichtsrat hat den Weg für eine erneute Kapitalerhöhung freigemacht. Der Begriff klingt erst einmal positiv, doch mehr Geld bedeutet nicht automatisch, dass jetzt alles gut wird.

Der weltgrößte Touristikanbieter Tui will sich angesichts hoher Schulden mehr Luft verschaffen. Die Großaktionäre schießen jetzt Milliarden nach, damit der Konzern die staatlichen Kredite schneller zurückzahlen kann. Die Kapitalerhöhung soll Tui 1,1 Milliarden Euro bringen. Doch was bedeutet das für Anleger?

Wer Aktien eines Unternehmens besitzt, das sein Kapital erhöhen will, sollte grundsätzlich gut hinschauen. Denn die Maßnahme kann Ihnen als Aktionär zwar Vorteile bringen, möglicherweise ist sie aber auch ein Zeichen für eine Krise.

  • Aktueller Kurs: Wo steht die Tui-Aktie gerade?

Wir erklären Ihnen, was Sie über Kapitalerhöhungen wissen müssen: was dabei genau passiert, welche Arten von Kapitalerhöhungen es gibt, was ein Bezugsrecht ist – und warum der Aktienkurs dabei sinken kann.

Was ist eine Kapitalerhöhung?

Eine Kapitalerhöhung dient dazu, das Eigenkapital eines Unternehmens zu erhöhen. Das kann auf unterschiedliche Arten geschehen – bei einer Aktiengesellschaft etwa, indem sie neue Aktien ausgibt. Aber auch Firmen, die nicht an der Börse notiert sind, können Kapitalerhöhungen vollziehen, etwa Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs). Das frische Geld nutzen die Unternehmen dann zum Beispiel dafür, um Investitionen zu tätigen oder Schulden zu tilgen.

Was passiert bei einer Kapitalerhöhung?

Zunächst einmal müssen die Aktionäre einer Kapitalerhöhung zustimmen. Ist das geschehen, kann das Unternehmen bei einer sogenannten ordentlichen Kapitalerhöhung neue Aktien ausgeben. Wie viele, darf es selbst entscheiden. Der Preis dieser jungen Aktien muss laut Aktiengesetz (AktG) aber mindestens dem Nennwert der Altaktie entsprechen und höchstens dem Börsenkurs am Tag der Ausgabe.

Dass es nun insgesamt mehr Aktien gibt, hat Folgen für die bisherigen Aktionäre. Denn dadurch verwässern ihre Anteile am Unternehmen, was wiederum dazu führt, dass Ihr Stimmrecht und auch Ihr Vermögen abnehmen.

Letzteres geschieht, weil in der Regel der Aktienkurs sinkt. Denn der Preis, zu dem die neuen Aktien ausgegeben werden, liegt meist unter dem Kurs der alten Aktien. So lief es auch am Freitag für die Tui-Aktie. Sie wurde zwischenzeitlich mit einem Abschlag von mehr als 14 Prozent gehandelt.

Bestandsaktionäre haben deshalb ein sogenanntes Bezugsrecht für die neuen Aktien. Das bedeutet, dass sie pro Altaktie, die sie halten, eine bestimmte Anzahl junger Aktien bekommen (mehr dazu im nächsten Abschnitt).

Was ist ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung?

Das Bezugsrecht gibt Ihnen als Aktionär das Recht, bei einer Kapitalerhöhung eine bestimmte Anzahl junger Aktien zu kaufen. Dadurch halten Sie Ihren Anteil am Grundkapital konstant.

Erhöht ein Unternehmen zum Beispiel sein Kapital von 10 auf 11 Millionen Euro, können Altaktionäre für zehn alte Aktien eine junge Aktie beziehen. Dieses Bezugsrecht haben zunächst Bestandsaktionäre. Es muss in Deutschland laut Aktiengesetz (AktG) immer dann gewährt werden, wenn sich das Kapital durch die neuen Aktien um mehr als 10 Prozent erhöht.

Häufig können Altaktionäre dabei Papiere mit erheblichem Abschlag zeichnen, also mit Rabatt. Denn wenn Investoren eher risikoscheu sind, gelingt es Unternehmen meist nur mit solchen Vergünstigungen, die Aktien im geplanten Umfang auszugeben.

Aber Vorsicht: Rabatte sollten nicht der einzige Grund sein, Ihr Depot mit Aktien eines bestimmten Unternehmens zu füllen. Wichtig ist, sich über die voraussichtliche Entwicklung der Aktiengesellschaft zu informieren.

Sie müssen Ihr Bezugsrecht daher nicht zwingend nutzen. Sie können die Rechte auch über die Börse verkaufen oder ganz einfach verfallen lassen.

Welche Formen der Kapitalerhöhung gibt es?

Neben der ordentlichen Kapitalerhöhung (siehe oben) gibt es noch weitere Spielarten – etwa die genehmigte Kapitalerhöhung und die bedingte Kapitalerhöhung. Zudem unterscheidet man bei Aktiengesellschaften zwischen der effektiven und der nominellen Kapitalerhöhung.

Genehmigte Kapitalerhöhung

Damit eine Aktiengesellschaft ihre Mitglieder nicht hastig zusammenrufen muss, sobald sie frisches Geld braucht, kann sie sich eine Kapitalerhöhung bis zu fünf Jahre im Voraus genehmigen lassen. So hat der Vorstand die Gelegenheit, neue Aktien zum günstigsten Zeitpunkt auf den Markt zu bringen, ohne die Eigentümer auf der Hauptversammlung jedes Mal um Erlaubnis zu bitten.

Bedingte Kapitalerhöhung

Bei der bedingten Kapitalerhöhung können Unternehmen nicht frei über die Höhe der Emission entscheiden. Stattdessen sind sie abhängig davon, inwieweit Anleger von einem angebotenen Aktienumtausch Gebrauch machen. Die Aktiengesellschaften geben dabei also nicht direkt neue Aktien aus, sondern bloß Rechte auf einen späteren Kauf dieser Wertpapiere.

Effektive Kapitalerhöhung

Bei der effektiven Kapitalerhöhung kommt das Kapital von außen – etwa indem das Unternehmen neue Aktien ausgibt. Die ordentliche Kapitalerhöhung ist also eine Unterkategorie der effektiven Kapitalerhöhung. Dabei unterscheidet man zudem zwei Varianten: mit Bezugsrecht für Altaktionäre oder ohne.

Nominelle Kapitalerhöhung

Bei der nominellen Kapitalerhöhung kommt das Kapital von innen – aus Mitteln der Aktiengesellschaft. Bei einer solchen Innenfinanzierung nutzt man zum Beispiel Rücklagen, um das Eigenkapital aufzustocken.

Dabei gibt das Unternehmen oft sogenannte Gratisaktien aus. Das bedeutet, dass die Aktionäre zwar mehr Aktien erhalten, der Gesamtwert steigt dadurch aber nicht. Die Hoffnung: Die Kapitalerhöhung soll den Kurs der Aktien senken, um sie für Anleger attraktiver zu machen.

Besonderheiten bei einer GmbH

Neben Aktiengesellschaften können auch GmbHs eine Kapitalerhöhung durchführen. Dafür muss ein sogenannter Erhöhungsbeschluss vorliegen, mit dem die Satzung geändert werden darf. Für die Gesellschafter gibt es dabei kein automatisches Bezugsrecht wie bei Aktionären.

Diese Arten der Kapitalerhöhung gibt es bei der GmbH:

  • Ordentliche Kapitalerhöhung: Hier schießen die Gesellschafter neues Kapital zu – entweder bar oder durch Vermögensgegenstände.
  • Rücklagen umwandeln: Rücklagen werden zu Eigenkapital.
  • Kapitalerhöhung durch Geschäftsführer: Wenn es im Gesellschaftsvertrag so vereinbart ist, können die Geschäftsführer das Eigenkapital bis zu einem bestimmten Grad selbst erhöhen.
  • Mischformen: Die verschiedenen Arten der Kapitalerhöhung darf eine GmbH auch kombinieren.

Gut zu wissen: Eine besondere Form der Kapitalerhöhung ist jene durch stille Gesellschafter. Das bedeutet, dass sich diese Kapitalgeber nur an Gewinnen, nicht aber an Verlusten beteiligen. Ihr Kapital zählt nicht zum Eigenkapital.

Warum macht man eine Kapitalerhöhung?

Im Idealfall ist eine Kapitalerhöhung ein Zeichen der Stärke eines Unternehmens. Denn dann will das Unternehmen das neue Kapital nutzen, um größere Investitionen zu finanzieren. Das kann etwa der Kauf eines anderen Unternehmens sein.

Genauso gut kann es aber zu Kapitalerhöhungen kommen, wenn eine Gesellschaft durch Managementfehler knapp bei Kasse ist und das Unternehmen auf diese Weise versucht, Schulden zu tilgen – so wie Tui jetzt. Eine Pleite verhindert das jedoch nicht immer.

Ein weiterer Grund für eine Kapitalerhöhung könnte sein, dass eine Firma auf Wachstum setzt und mehr Anleger erreichen will, indem sie neue Aktien ausgibt.

Warum sinkt der Aktienkurs bei einer Kapitalerhöhung?

Bei einer Kapitalerhöhung sinkt in der Regel der Aktienkurs, weil der Preis, zu dem die neuen Aktien ausgegeben werden, meist unter dem Kurs der alten Aktien liegt. Dadurch sinkt das Vermögen der Bestandsaktionäre. Zum Ausgleich gibt es das Bezugsrecht (siehe oben).

Verwendete Quellen
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