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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Extra-Geld vom Chef Darum sollten Sie Ihren VL-Vertrag nicht kündigen
Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen an. Geht Ihnen während der Sparphase das Geld aus, sollten Sie die speziellen Verträge dabei nicht kündigen. Es gibt auch Alternativen.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind vermögenswirksame Leistungen genau?
- Kann ich meinen VL-Vertrag kündigen?
- Welche Alternative zur Kündigung habe ich?
- Kann ich meinen VL-Vertrag auch ändern?
- Was passiert mit meinem VL-Vertrag, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
- Muss ich mir die VL nach sieben Jahren auszahlen lassen?
- Muss ich auf vermögenswirksame Leistungen Steuern zahlen?
In der Regel laufen sogenannte vermögenswirksame Leistungen sieben Jahre lang: Sechs Jahre zahlt Ihr Arbeitgeber das Extrageld ein, zum Beispiel in einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan – das letzte Jahr ist dann eine Ruhejahr.
Danach bekommen Sie den eingezahlten Betrag samt Zinsen auf Ihr Konto überwiesen. Doch was ist, wenn Sie knapp bei Kasse sind – und einen VL-Vertrag kündigen möchten? Geht das überhaupt? Und mit welchen Verlusten müssen Sie rechnen?
t-online beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Auszahlung vermögenswirksamer Leistungen.
Was sind vermögenswirksame Leistungen genau?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) ist Geld, das Ihnen Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum monatlichen Gehalt zahlt. Es soll Ihnen dabei helfen, ein Vermögen aufzubauen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Optionen – zum Beispiel Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondssparplan. Der Arbeitgeber zahlt die VL direkt in die Geldanlage ein.
- Vermögenswirksame Leistungen: So sichern Sie sich das Extra-Geld
- Fondssparplan: Das kann er Ihnen bringen
Kann ich meinen VL-Vertrag kündigen?
Ja, das geht. Dafür müssen Sie die Geldanlage (oder das entsprechende Konto) kündigen sowie Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, dass er keine weiteren vermögenswirksamen Leistungen einzahlen soll.
Allerdings ist eine Kündigung des VL-Vertrages häufig nicht empfehlenswert – vor allem dann nicht, wenn Sie zusätzlich zum Geld vom Arbeitgeber auch Anspruch auf die sogenannte Arbeitnehmersparzulage haben. Diese nämlich zahlt Ihnen der Staat erst am Ende der Vertragslaufzeit aus. Kündigen Sie vorher, bekommen Sie diese Belohnung fürs Durchhalten also nicht.
- Arbeitgeber zahlt: Vermögenswirksame Leistungen in ETFs anlegen
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. In den folgenden Fällen können Sie Ihren Vertrag der vermögenswirksamen Leistungen kündigen, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage entfällt.
- Hochzeit: Wenn der Vertrag mindestens zwei Jahre besteht und Sie heiraten.
- Arbeitslosigkeit: Wenn Sie länger als ein Jahr arbeitslos sind.
- Erwerbsunfähigkeit: Wenn Sie mindestens 95 Prozent erwerbsunfähig sind.
- Selbstständigkeit: Wenn Sie sich selbstständig machen, können Sie den VL-Vertrag auflösen, ohne dass Sie die Arbeitnehmersparzulage verlieren.
Hinweis: Wenn Sie umgekehrt ohnehin keinen Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage haben, können Sie einen VL-Vertrag innerhalb der sieben Jahre in der Regel ohne Verluste kündigen.
Welche Alternative zur Kündigung habe ich?
Anstatt Ihren VL-Vertrag zu kündigen, können Sie ihn einfach beitragsfrei stellen und bis zum Ablauf der Frist warten. Der Vorteil: Sie zahlen nicht mehr Geld ein, bekommen am Ende des Vertrages aber Ihre Arbeitnehmersparzulage. Meist lohnt sich das mehr, als den Vertrag zu kündigen (siehe oben).
Kann ich meinen VL-Vertrag auch ändern?
Nein, das funktioniert in der Regel nicht. Sie können normalerweise lediglich Ihren Sparbetrag anpassen.
Was Sie aber machen können: Ihren VL-Vertrag wechseln. Das geht in der Regel einmal im Jahr. Dann geben Sie Ihrem Arbeitgeber Bescheid, dass die vermögenswirksamen Leistungen in einen neuen Vertrag eingezahlt werden sollen.
In diesem Fall wird der erste VL-Vertrag nicht mehr bespart – und die vermögenswirksamen Leistungen laufen in den neuen Vertrag ein. Den alten VL-Vertrag können Sie sich nach Ablauf der Sperrfrist auszahlen lassen.
Was passiert mit meinem VL-Vertrag, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Sie können die Zahlungen der vermögenswirksamen Leistungen in der Regel problemlos auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen. Das funktioniert auch dann, wenn Ihr neuer Arbeitgeber Ihnen keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt.
In diesem Fall zahlen Sie die Beiträge einfach aus eigener Tasche weiter. Das lohnt sich besonders, wenn Ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt – und Sie einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.
Muss ich mir die VL nach sieben Jahren auszahlen lassen?
Nein. Sie müssen sich nicht gleich Ihre vermögenswirksamen Leistungen auszahlen lassen. Sie können über das Geld frei verfügen – einen VL-Fondssparplan können Sie so etwa in ein anderes Depot übertragen und dort noch etwas liegen lassen.
Das ergibt insbesondere Sinn, wenn Sie zum Beispiel in einen Fonds eingezahlt haben, die Kurse aber gerade nicht gut stehen. Dann sollten Sie wenn möglich mit der Auszahlung noch warten.
Muss ich auf vermögenswirksame Leistungen Steuern zahlen?
Ja. Sie zahlen zum einen Steuern auf die Beiträge – schließlich sind dies Leistungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten bzw. die dieser für Sie einzahlt. Er wird zu Ihrem Bruttolohn gerechnet und über die herkömmliche Lohnsteuer versteuert.
Zum anderen müssen Sie auch auf die erwirtschafteten Erträge Steuern zahlen – wie dies bei der Kapitalanlagen üblich ist. Deshalb sollten Sie einen sogenannten Freistellungsauftrag einrichten. Dann wird der Sparerpauschbetrag, also der steuerliche Freibetrag, direkt ausgenutzt.
- Eigene Recherche
- Finanztip
- vermoegenswirksame-leistung.com
- finanzpartner.de
- einfach-rente.de