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Darf der Chef bestimmen, was ich bei Facebook und Co. poste?


"Gefällt mir nicht!"
Darf der Chef bestimmen, was ich bei Facebook und Co. poste?

Von dpa-tmn
09.04.2018Lesedauer: 1 Min.
Frau mit Smartphone: Manchmal wollen Arbeitgeber, dass Angestellte die Posts des Unternehmens auf Facebook liken.Vergrößern des Bildes
Frau mit Smartphone: Manchmal wollen Arbeitgeber, dass Angestellte die Posts des Unternehmens auf Facebook liken. (Quelle: Casarsa/getty-images-bilder)

"Wir haben einen neuen Facebook-Post, bitte alle auf 'Gefällt mir' klicken!" Darf der Chef solche Vorgaben machen? Oder entscheide ich selbst, was ich in sozialen Netzwerken poste – und ob ich überhaupt dort Mitglied bin?

Ist es einem Chef erlaubt, dem Arbeitnehmer Vorgaben zu machen, unter welche Posts er bei Facebook ein "Like" setzt? In der Regel nicht, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Denkbar sei zwar, dass der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag einen Kodex für das Verhalten in sozialen Netzwerken vorgibt – vor allem bei Social-Media-Managern oder Marketing-Experten, bei denen die Netzwerke zum Job gehören.

Der Chef kann sich Gemecker auf Xing verbitten

Selbst dann wäre es aber vermutlich schwer, daraus ein Weisungsrecht des Arbeitgebers für einzelne Likes und Herzchen abzuleiten. Und schon gar nicht für Lobhudeleien bei Facebook, Xing oder Twitter. Was sich der Chef allerdings verbitten kann, ist Gemecker. "Generell gilt, dass Arbeitnehmer die Interessen ihres Arbeitgebers bei ihren Aktivitäten in den sozialen Netzwerken wahren müssen", sagt Meyer. Schimpfen über Firma und Chef ist also tabu, unwahre Tatsachenbehauptungen sind es sowieso.

Bei der Bewertung solcher Verstöße spielt das Netzwerk allerdings eine Rolle: "Facebook wird ja in der Regel eher privat genutzt", erklärt Meyer. "Wenn Sie dagegen bei Xing über die Firma meckern, haben Sie einen geschäftlichen Adressatenkreis, der ein größeres Interesse an solchen Informationen über den Arbeitgeber haben könnte."

Der Schaden negativer Posts wäre dort also vermutlich größer – und das würde auch bei der arbeitsrechtlichen Bewertung solcher Verstöße eine Rolle spielen.

Verwendete Quellen
  • dpa/tmn
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