Neben Job und Familie Kein Bafög bei Teilzeitstudium
Gütersloh (dpa/tmn) - Teilzeitstudierende haben keinen Anspruch auf Bafög. Ein offizielles Teilzeitstudium sei grundsätzlich nicht förderfähig, wie das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) erklärt.
Daneben könne ein Studium in Teilzeit je nach Hochschule auch Auswirkungen auf die Krankenversicherung, das Kindergeld, die Aufenthaltserlaubnis oder die Wohnberechtigung im Studierendenwohnheim haben. Daher sollte man die betreffenden Stellen frühzeitig informieren und die eigene Situation abklären.
Deutlich reduzierte Kurszeiten
Aber was genau gilt eigentlich als Teilzeitstudium? Grundsätzlich kann jeder einen Antrag auf ein Teilzeitstudium stellen, der neben dem Studium noch anderen Verpflichtungen nachgeht. Hochschulen berücksichtigen zum Beispiel, wenn Studierende Kinder betreuen müssen, eine chronische Erkrankung haben oder neben dem Studium einem Beruf nachgehen.
Entsprechend haben Teilzeitstudierende deutlich weniger Kurse und Prüfungen pro Semester, erläutert das CHE. Oft bieten die Hochschulen dann Block- oder Wochenendveranstaltungen an, zum Teil auch im Fernstudium.
Schriftlicher Antrag nötig
Um in Teilzeit studieren zu können, muss man seine Motivation in der Regel schriftlich begründen. Jeder Hochschulstandort hat dann eigene Kriterien zur Zulassung Teilzeitstudierender. An privaten Hochschulen gäbe es aber oft Teilzeitstudiengänge, die man ohne weitere Begründung belegen kann. Dafür müsse man dort mit recht hohen Studiengebühren rechnen.
Nach CHE-Angaben ist derzeit jeder siebte Studiengang in Deutschland auch in Teilzeit möglich. Alle wichtigen Fragen zum Teilzeitstudium hat das CHE in einemPDFzusammengefasst.