Gehalt, Bafög, Steuern Das Nebenjob-Einmaleins für Studenten
Berlin (dpa/tmn) - Wer als Student knapp bei Kasse ist, kann sich mit Nebenjobs auf die Beine helfen. Die Gesetzgebung sieht dafür jedoch einen gewissen Rahmen vor. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
In welchen Bereichen finden sich Nebenjobs für Studenten?
Bürokräfte, Babysitter und Call-Center-Mitarbeiter - das Angebot für Studierende auf Jobsuche ist vielfältig. Etwas höhere Stundenlöhne gibt es unter Umständen in der Produkt-Promotion oder als Nachhilfekraft.
Jobs als Servicepersonal, Barkeeper oder Barista sind Klassiker. Die Arbeit lohnt sich, wenn es gutes Trinkgeld gibt. Wer gerne anpackt, findet zum Beispiel im Messebau oder im Event-Bereich einen Job - aufgrund der Corona-Krise herrscht aber in diesen Branchen aktuell eher Stillstand.
Laut Achim Meyer auf der Heide vom Deutschen Studentenwerk, sind rund ein Drittel aller jobbenden Studenten als studentische Hilfskraft beschäftigt. Das bietet Gelegenheit, Einblicke in Forschung und Lehre zu bekommen.
Wird es in der Corona-Krise schwieriger, an Nebenjobs zu kommen?
Während der Corona-Krise sind im Bereich der Minijobs erstmal viele Stellen weggefallen. Davon ist auch die studentische Altersgruppe betroffen, erklärt Wolfgang Buschfort von der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung. Im Bereich des Privathaushalts sei der Rückgang weniger zu spüren als etwa zuletzt im Gastgewerbe: Putzen, Waschen, Einkaufen oder Gartenpflege scheinen krisensichere Jobs zu sein.
Auch in den als systemrelevant deklarierten Branchen werde nach Verstärkung gesucht, erklärt Achim Meyer auf der Heide, zum Beispiel im Gesundheitswesen oder in der Landwirtschaft.
Wo finden Studenten Jobs?
Neben den üblichen Jobportalen gibt es speziell auf Studenten zugeschnittene Vermittlungsplattformen wie Zenjob, Studentjob oder Studitemps. Neben den Online-Jobbörsen empfiehlt Achim Meyer auf der Heide, auf schwarze Bretter und Social-Media-Anzeigen zu achten. Auch Kommilitonen, Freunde, Bekannte oder Eltern kann man als Netzwerk nutzen. Nicht zuletzt kommt die eigene Hochschule als Arbeitgeber in Frage. Hilfe kann man sich auch bei den Sozialberatungen der Studentenwerke oder beim Arbeitsamt holen.
Welche Arbeitsformen kommen für Studierende in Frage?
Studentenjobs werden meist als Werkstudentenstelle oder als Minijob angeboten. Werkstudenten zählen als normaler Arbeitnehmer, können allerdings sozialversicherungsfrei beschäftigt werden, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Man dürfe allerdings nicht mehr als 20 Stunden während des Semesters arbeiten und sei in der Pflicht, das Studium weiterzuführen.
Wer mehr arbeitet, wird bei der Sozialversicherung nicht als Studierender, sondern als Arbeitnehmer abgerechnet. Eine Ausnahme bildet der Semesterferienjob: Er erlaubt Vollzeitarbeit bis zu 70 Tagen im Jahr.
Beim Minijob handelt es sich um eine Tätigkeit, dessen Lohn die 450 Euro Grenze nicht überschreiten darf. Unter dieser Geringfügigkeitsgrenze müssen auch keine Steuern gezahlt werden. Was darüber hinaus geht, kann bis zu einem monatlichen Verdienst von 1300 Euro noch als sogenannter Midijob gelten. Dann müssen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen.
Für Promotion-Jobs ist unter Umständen ein Gewerbeschein erforderlich, den es beim Finanzamt zu beantragen gilt. Für Künstler oder Journalisten kommt auch eine Anmeldung als Freiberufler in Frage.
Wirkt sich ein Studentenjob auf das Bafög aus?
Solang man mit einem oder mehreren Studentenjobs nicht über 450 Euro im Monat (oder 5400 Euro im Jahr) einnimmt, bleibt der Bafög-Satz unberührt. Übersteigt man diesen Freibetrag, wird die Differenz zwischen Verdienst und Freibetrag, gerechnet auf 12 Monate, vom Bafög abgezogen.
Was müssen Studierende zum Thema Steuern wissen?
In der Regel sind Steuern für Studierende kein Problem, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Peter Deutschmann vom Deutschen Anwaltverein. Solange man Studierende nur geringfügig beschäftigt seien, kommen sie in der Regel nicht über den jährlichen Steuerfreibetrag von 9408 Euro.
Spezialfälle könne es aber immer geben. Ein Beispiel: Scheinselbstständigkeit in Promotion-Jobs. Hier könnte das Finanzamt in Frage stellen, ob man denn wirklich selbstständig oder überhaupt noch Vollzeitstudent sei.
Schlimmstenfalls müssten dann Krankenkassenbeiträge nachgezahlt werden. Das lässt sich vermeiden, indem man sich Rat holt, zum Beispiel bei studentischen Beratungen, den Sozialversicherungen, dem Finanzamt, Lohnsteuerhilfevereinen oder Steuerberatern.